Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Deckt meine Rechtsschutzversicherung eine Kündigung ab? Diese Frage ist berechtigt, denn wer eine Kündigung erhält, steht plötzlich vor finanziellen und rechtlichen Unsicherheiten. Ob und wie die Rechtsschutzversicherung greift, hängt von einigen Details ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es ankommt – und wann es sinnvoll ist, zusätzlich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
1. Was ist bei einer Kündigung versichert?
Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten einen Arbeits-Rechtsschutz an. Dieser greift typischerweise bei Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis – also auch bei einer Kündigungsschutzklage.
Das Gesetz (§ 2 Abs. 1 lit. a ARB 2010) sieht vor, dass der Arbeits-Rechtsschutz Kosten für den eigenen Anwalt, Gerichtskosten und sogar Zeugengebühren übernimmt. Versichert ist allerdings nur die Wahrnehmung eigener rechtlicher Interessen, also nicht die Beratung des Arbeitgebers.
Merksatz: Der Arbeits-Rechtsschutz deckt in der Regel Streitigkeiten wegen einer Kündigung – vorausgesetzt, der Baustein wurde mitversichert.
2. Welche Bausteine der Rechtsschutzversicherung sind wichtig?
Entscheidend ist, dass Ihre Police den Berufs- oder Arbeits-Rechtsschutz ausdrücklich enthält. Nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt automatisch alle Lebensbereiche ab.
Achten Sie auch darauf, ob ein Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz oder ein Selbstständigen-Rechtsschutz (bei freien Mitarbeitern) abgeschlossen wurde. Diese Bausteine helfen nicht bei arbeitsgerichtlichen Kündigungsstreitigkeiten.
Merksatz: Prüfen Sie Ihre Police: Nur ein expliziter Arbeits-Rechtsschutz sichert Sie bei einer Kündigung ab.
3. Gibt es Wartezeiten oder Ausschlüsse?
Ein häufig übersehener Punkt sind die Wartezeiten. Viele Versicherungen sehen eine dreimonatige Wartezeit vor (§ 4 ARB 2010). Das heißt: Erst drei Monate nach Vertragsabschluss besteht voller Schutz.
Ausgeschlossen sind häufig Fälle, die bereits vor Versicherungsbeginn absehbar waren. Beispiel: Wer sich eine Versicherung holt, wenn schon eine Kündigung im Raum steht, wird meist keine Kostendeckung erhalten (BGH, Urteil vom 25.02.2015 – IV ZR 214/14).
Merksatz: Kündigungen, die vor Abschluss der Versicherung absehbar waren, sind oft nicht gedeckt.
4. Was müssen Sie im Ernstfall tun?
Wird Ihnen gekündigt, sollten Sie umgehend handeln: Informieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung vor Beauftragung eines Anwalts. Meist ist eine Deckungszusage einzuholen.
Viele Versicherer arbeiten mit Empfehlungsanwälten. Sie dürfen sich aber auch selbst einen spezialisierten Anwalt aussuchen – die Kosten übernimmt die Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen.
🔹 Tipp: Sichern Sie sich frühzeitig eine Deckungszusage und lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten.
5. Unser Fazit: Wann lohnt sich eine anwaltliche Beratung?
Selbst wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kündigung abdeckt, sollten Sie sich nicht allein auf sie verlassen. Fristen im Arbeitsrecht sind kurz: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden (§ 4 KSchG).
Ein spezialisierter Anwalt kann Ihre Erfolgschancen prüfen, Fristen wahren und mit dem Arbeitgeber verhandeln – häufig lässt sich so eine Abfindung erzielen, die ohne anwaltliche Hilfe nicht erreicht worden wäre.
Merksatz: Lassen Sie Ihre Kündigung frühzeitig von einem Fachanwalt prüfen – mit Rechtsschutzversicherung sind Sie finanziell auf der sicheren Seite.
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