Kosten & Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Dann läuft das bei uns so ab — transparent, ohne Aufwand für Sie.
Wir stellen die Deckungsanfrage — Sie müssen nichts tun.
Sobald Sie uns beauftragen, kümmern wir uns um die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Wir wissen, wie diese Anfragen korrekt formuliert sein müssen. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Ihre Versicherung hat kein Ermessen — sie muss zahlen.
Das wissen die wenigsten: Wenn Ihr Fall vom Versicherungsvertrag erfasst ist, hat Ihre Rechtsschutzversicherung kein Ermessen. Sie darf die Deckung weder verweigern noch eigenmächtig kürzen. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Fall gedeckt ist — und setzen das gegenüber Ihrer Versicherung durch, wenn nötig.
Sie entscheiden, wann es losgeht.
Wir können sofort für Sie tätig werden — noch bevor die Versicherung geantwortet hat. Oder wir warten gemeinsam auf die Deckungszusage, bevor wir inhaltlich loslegen. Beides ist möglich. Sie entscheiden.
Wir behalten die Kosten im Blick — wenn Sie das möchten.
Standardmäßig arbeiten wir so, dass die anfallenden Kosten innerhalb dessen bleiben, was Ihre Versicherung trägt. Wer darüber hinaus zusätzliche Leistungen wünscht, kann das jederzeit mit uns besprechen. Was über die RSV-Deckung hinausgeht, sprechen wir offen an, bevor es anfällt.
Wenn die Versicherung Rückfragen stellt — kein Problem.
Manchmal stellen Versicherungen Rückfragen oder verlangen ergänzende Unterlagen. Sie können das selbst beantworten — oder Sie überlassen auch das uns. Für eine geringe Zusatzgebühr übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, bis die Deckungszusage vorliegt.
Wir stellen Vorschussrechnungen.
Wir stellen Vorschussrechnungen direkt an Ihre Versicherung. In der Regel müssen Sie nicht in Vorleistung gehen — die Abrechnung läuft zwischen uns und der Versicherung.
Merke:
Wenn Ihre Versicherung die Deckung ablehnt oder nur teilweise übernimmt, sind die Kosten Ihre Angelegenheit. Das kommt selten vor — aber wir verschweigen es nicht. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn sich Probleme abzeichnen, und besprechen dann gemeinsam das weitere Vorgehen.
Keine Rechtsschutzversicherung?
Kein Problem. Wir behalten die Kosten gemeinsam im Blick — und sorgen dafür, dass Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, bevor Sie irgendetwas entscheiden.
Transparente Kostenprognose von Anfang an
Bereits im Erstgespräch besprechen wir die zu erwartenden Kosten und klären gemeinsam, ob ein rechtliches Vorgehen für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie erhalten eine realistische Einschätzung — ohne Beschönigung.
Gesetzliche Gebühren nach RVG — fair und kalkulierbar
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese gesetzlich festgelegten Gebühren gelten für alle Anwältinnen und Anwälte in Deutschland gleichermaßen — sie sind transparent, nachvollziehbar und richten sich nach dem Streitwert Ihres Falls.
Flexible Honorarvereinbarungen bei besonderen Fällen
Wenn der Streitwert niedrig ist, nicht feststeht oder Ihr Fall absehbar besonders umfangreich wird, bieten wir eine Abrechnung nach Stundensatz an. Was genau auf Sie zukommt, besprechen wir offen — bevor wir loslegen.
Kündigungs- / Aufhebungsvertrag-Schnellcheck
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten? Wir werfen einen ersten Blick auf Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Beauftragung lohnt — ohne Kosten, ohne Verpflichtung.
Erstberatung – Ihr erster Schritt zur Lösung
Falls Sie eine vertiefte rechtliche Beratung benötigen, bieten wir Ihnen eine umfassende Erstberatung an. Hier gehen wir detailliert auf Ihren Fall ein, erörtern die möglichen Handlungsoptionen und geben Ihnen eine klare Empfehlung, wie Sie am besten weiter vorgehen. Die Kosten für diese Erstberatung betragen EUR 297,50 zzgl. Umsatzsteuer.
