Gelten Tarifverträge für leitende Angestellte?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob Tarifverträge für leitende Angestellte gelten. Schließlich regeln Tarifverträge oft wichtige Punkte wie Gehalt, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen. Doch wer gilt überhaupt als leitender Angestellter – und welche Besonderheiten gelten dann? Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel.


1. Was versteht man unter leitenden Angestellten?

Zunächst ist wichtig: Leitender Angestellter ist kein leerer Begriff. Wer diesen Status hat, wird im Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 3 BetrVG) genau definiert. Entscheidende Merkmale sind:

  • Einstellungs- und Entlassungsbefugnis: Der leitende Angestellte darf selbstständig Mitarbeiter einstellen oder entlassen.
  • Bedeutende Prokura oder Generalvollmacht: Wer mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet ist, gilt meist auch als leitender Angestellter.
  • Sonstige maßgebliche unternehmerische Aufgaben: Wer Personalverantwortung und Entscheidungsbefugnisse hat, die für den Betrieb von Bedeutung sind.

2. Tarifbindung – für wen gilt sie grundsätzlich?

Grundsätzlich gilt ein Tarifvertrag dann, wenn:

  • Arbeitgeber tarifgebunden ist (Mitglied im Arbeitgeberverband oder selbst Tarifvertragspartei) und
  • Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft ist, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat.

Tarifverträge gelten also automatisch für „normale“ Arbeitnehmer, die in den Geltungsbereich fallen.


3. Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Für leitende Angestellte sieht das Gesetz eine Einschränkung vor: Nach § 5 Abs. 3 BetrVG gelten viele betriebsverfassungsrechtliche Vorschriften nicht für sie. Das betrifft auch die Tarifautonomie.

Viele Tarifverträge schließen leitende Angestellte ausdrücklich aus, da sie im Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung haben. In der Praxis bedeutet das:

  • Oft gibt es für leitende Angestellte keine Tarifbindung, selbst wenn sie Gewerkschaftsmitglied sind.
  • Arbeitgeber und leitende Angestellte schließen meist individuelle Arbeitsverträge mit gesonderten Regelungen ab.

Ausnahmen sind möglich, wenn ein Tarifvertrag ausdrücklich auch leitende Angestellte einbezieht – das ist aber selten.


4. Was sagt die Rechtsprechung?

Tarifverträge gelten grundsätzlich nicht für leitende Angestellte, wenn diese im Sinn des BetrVG eingestuft werden.

In Einzelfällen kann aber eine Tarifbindung bestehen, wenn der Tarifvertrag oder eine Allgemeinverbindlicherklärung auch leitende Angestellte erfasst. Das ist jedoch die Ausnahme.


5. Unser Fazit: Was bedeutet das für Sie?

Für Sie heißt das: Ob Tarifverträge für leitende Angestellte gelten, hängt von Ihrer genauen Position ab. Oft bleibt es bei individuellen Vereinbarungen, die auf Ihre Verantwortlichkeiten zugeschnitten sind.

Sind Sie unsicher, ob ein Tarifvertrag auf Sie Anwendung findet? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob Ihr Arbeitsvertrag alle relevanten Punkte regelt? Wir stehen Ihnen gern mit unserer arbeitsrechtlichen Expertise zur Seite.

🔹 Tipp: Lassen Sie Ihre Einstufung als leitender Angestellter prüfen, um Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten zu erhalten.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: