Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Gilt der Versicherungsschutz auch bei Aufhebungsverträgen? Oft bietet der Arbeitgeber an, das Arbeitsverhältnis „einvernehmlich“ zu beenden, statt eine Kündigung auszusprechen. Doch gerade hier kann es schnell kompliziert werden. Wer klärt die rechtlichen Folgen? Und wer zahlt den Anwalt? Wir erklären, was Sie zur Rechtsschutzversicherung bei Aufhebungsverträgen wissen sollten – und warum anwaltliche Hilfe hier meist unverzichtbar ist.
1. Was bedeutet Versicherungsschutz bei Aufhebungsverträgen?
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen. Das klingt fair, birgt aber Fallstricke: Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder unklare Formulierungen können Sie teuer zu stehen kommen lassen. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für eine Beratung oder Verhandlung mit dem Arbeitgeber abdecken – wenn die Bedingungen stimmen.
Merksatz: Auch bei Aufhebungsverträgen kann Versicherungsschutz bestehen – aber nicht automatisch!
2. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Kosten für einen Aufhebungsvertrag?
Das Gesetz sieht vor, dass arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Rahmen der Arbeits-Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. Entscheidend ist: Kommt es zu einem Rechtsstreit oder droht eine Kündigung, springt der Versicherungsschutz meist ein. Viele Versicherer zahlen daher auch dann, wenn der Anwalt über einen Aufhebungsvertrag verhandelt, um eine Kündigung zu vermeiden.
Beispiel: Das OLG Hamm (Beschluss vom 06.04.2017 – 20 U 97/16) stellte klar: Wenn eine Kündigung ernsthaft droht und der Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag Nachteile vermeiden will, muss die Versicherung zahlen.
🔹 Unser Tipp: Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob Sie eine Deckungszusage erhalten.
3. Wichtige Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Praxis zeigt: Versicherer prüfen genau. Ohne drohende Kündigung oder bestehende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung kann die Rechtsschutzversicherung den Schutz verweigern. Maßgeblich ist, ob der Anwalt tatsächlich eine konkrete Rechtsposition durchsetzt oder verteidigt, etwa eine Abfindung aushandelt.
Wichtig: Viele Versicherer verlangen einen Nachweis über die Kündigungsandrohung. Sichern Sie sich daher Beweise (z. B. E-Mails, Gesprächsnotizen).
Merksatz: Ohne drohende Kündigung oft kein Versicherungsschutz – dokumentieren Sie jede Drohung!
4. Gerichtsurteile und aktuelle Entwicklungen
Die Rechtsprechung stützt Arbeitnehmer zunehmend. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 10.07.2012 – 12 U 128/11) entschied: Auch die Abwehr einer Kündigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann versichert sein. Trotzdem legen viele Versicherer ihre Bedingungen eng aus. Die Tendenz zeigt: Wer klug argumentiert und sauber nachweist, kann gute Chancen auf Deckungsschutz haben.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die Erfolgsaussichten frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt prüfen – so vermeiden Sie böse Überraschungen.
5. Unser Fazit: Versicherungsschutz bei Aufhebungsverträgen
Was bedeutet das für Sie?
Ein Aufhebungsvertrag kann eine faire Lösung sein – oder Sie um Ihre Rechte bringen. Mit einer guten Rechtsschutzversicherung und einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite sichern Sie Ihre Ansprüche. Klären Sie unbedingt vorab die Deckungszusage, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Und denken Sie daran: Ein Aufhebungsvertrag ist oft komplexer als eine Kündigung. Wir unterstützen Sie gern dabei, die bestmögliche Lösung zu verhandeln.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: