Inhalt
1. Was ist ein Sozialplan?
Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 112 BetrVG), die wirtschaftliche Nachteile ausgleicht oder mildert, die Beschäftigten im Zuge von betriebsbedingten Änderungen (z. B. Kündigungen, Versetzungen) entstehen.
Er regelt typischerweise:
- Abfindungen
- Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Qualifizierungen)
- Übergangsregelungen
Merksatz: Ein Sozialplan ist ein kollektives Schutzinstrument für Arbeitnehmer – ausgehandelt durch den Betriebsrat.
2. Wer ist vom Geltungsbereich eines Sozialplans umfasst?
Ein Sozialplan gilt nur für Arbeitnehmer, die unter die Beteiligungsrechte des Betriebsrats fallen. Dazu gehören grundsätzlich alle Beschäftigten – ausgenommen:
- Leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG
- Auszubildende, sofern nicht ausdrücklich einbezogen
- Externe Personen wie freie Mitarbeiter oder Leiharbeitnehmer anderer Verleiher
Merksatz: Der Sozialplan gilt nur für den betriebsverfassungsrechtlich erfassten Personenkreis.
3. Warum leitende Angestellte meist ausgeschlossen sind
Leitende Angestellte sind im Betriebsverfassungsgesetz nicht vom Betriebsrat vertreten. Sie haben eigene Repräsentationsorgane (z. B. den Sprecherausschuss). Das bedeutet:
- Der Betriebsrat kann für sie keinen Sozialplan verhandeln
- Ein nach § 112 BetrVG aufgestellter Sozialplan gilt für sie nicht automatisch
Merksatz: Wer kein „normaler“ Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG ist, fällt auch nicht automatisch unter den Sozialplan.
4. Können leitende Angestellte dennoch einbezogen werden?
Ja – aber nur freiwillig. Arbeitgeber können:
- individuelle Abfindungsangebote machen
- eine freiwillige Vereinbarung mit dem Sprecherausschuss abschließen (§ 28 SprAuG)
- einheitliche Kriterien für alle Beschäftigten anwenden (z. B. gleiche Abfindungsformel für alle)
Diese Regelungen sind nicht erzwingbar, sondern müssen freiwillig verhandelt werden.
🔹 Tipp: Wenn Sie leitender Angestellter sind, sollten Sie Ihre Rechte und Verhandlungsmöglichkeiten anwaltlich prüfen lassen – insbesondere im Rahmen von Trennungsgesprächen oder Aufhebungsverträgen.
5. Fazit: Was bedeutet das für leitende Angestellte?
Wenn Sie leitender Angestellter im Sinne des Gesetzes sind, können Sie sich nicht auf den Betriebsrat und den Sozialplan verlassen. Sie sind auf individuelle Verhandlungen angewiesen – und auf eine klare Strategie, um Ihre Interessen zu sichern.
📌 Unser Fazit:
Leitende Angestellte haben keinen automatischen Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan. In vielen Fällen lohnt sich ein anwaltlich unterstütztes Vorgehen, um eine vergleichbare Abfindung oder individuelle Regelung durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: