Ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar? Gerade, wenn man eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung befürchtet oder schon erlebt hat, stellt sich schnell die Frage, ob die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung wenigstens steuerlich geltend gemacht werden können. Das deutsche Steuerrecht sieht hier tatsächlich Möglichkeiten vor – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.


1. Wann ist eine Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich gilt: Beiträge für Versicherungen können nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn sie zu den Sonderausgaben oder Werbungskosten zählen.

  • Privatrechtsschutz (z. B. für Mietrecht, Verkehrsrecht) gilt als Vorsorgeaufwendung und kann nur in sehr begrenztem Rahmen als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG berücksichtigt werden. Die meisten Arbeitnehmer erreichen diesen Höchstbetrag jedoch meist schon mit anderen Versicherungen (z. B. Krankenversicherung).
  • Berufsrechtsschutz ist interessanter: Beiträge für einen Arbeitsrechtsschutz können als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abgesetzt werden, weil sie unmittelbar mit der Erzielung von Einkünften zusammenhängen.

2. Abgrenzung: Beruflich oder privat?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen sind Kombiprodukte. Sie decken verschiedene Bereiche ab – zum Beispiel Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Relevant für die Steuer ist nur der Anteil, der auf den Berufsrechtsschutz entfällt.

Der Gesamtbeitrag muss also aufgeteilt werden. Dies geschieht in der Regel anhand einer Aufstellung Ihres Versicherers, der die Anteile aufschlüsselt.

Beispiel: Kostet Ihre Rechtsschutzversicherung 300 € im Jahr, und 50 % entfallen laut Bescheinigung auf den Berufsrechtsschutz, können Sie 150 € als Werbungskosten ansetzen.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung jährlich eine Beitragsaufstellung geben, die die einzelnen Bereiche klar ausweist.


3. Wie wird die Absetzung in der Steuererklärung eingetragen?

Der berufliche Teil der Rechtsschutzversicherung wird in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung eingetragen – dort unter „Werbungskosten“.

Wichtig: Es gibt einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 € (§ 9a Satz 1 Nr. 1a EStG, Stand 2025). Werbungskosten wirken sich erst aus, wenn die Summe aller Werbungskosten (z. B. auch Fahrtkosten, Arbeitsmittel) über diesem Pauschbetrag liegt.


4. Was bedeutet das für Sie?

Ob und in welcher Höhe Sie Ihre Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen können, hängt also stark von der Zusammensetzung Ihres Vertrags ab. Prüfen Sie genau, welcher Anteil beruflich ist, und lassen Sie sich diesen bescheinigen.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Werbungskosten optimal nutzen, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater – oder fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen nicht nur bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, sondern auch dabei, Ihre Ansprüche richtig vorzubereiten.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: