Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern? Diese Frage ist verständlich – schließlich wünschen sich viele Beschäftigte Rückhalt, wenn der Arbeitgeber eine Trennung plant. Das Betriebsverfassungsgesetz (§ 102 BetrVG) sieht hier klare Regeln vor. Was Ihr Betriebsrat darf – und was nicht –, erfahren Sie im folgenden Artikel.


1. Wie wird der Betriebsrat bei Kündigungen eingebunden?

Der Betriebsrat spielt bei jeder ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung eine wichtige Rolle: Der Arbeitgeber muss ihn vor jeder Kündigung anhören (§ 102 Abs. 1 BetrVG). Ohne eine ordnungsgemäße Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die Gründe für die geplante Kündigung mitteilen. So kann der Betriebsrat die Hintergründe prüfen und Stellung beziehen.


2. Widerspruchsrecht: Wann kann der Betriebsrat einer Kündigung widersprechen?

Der Betriebsrat hat nicht nur ein Anhörungsrecht, sondern auch ein Widerspruchsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG). Allerdings darf er nur aus bestimmten Gründen widersprechen, zum Beispiel:

  • wenn soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend berücksichtigt wurden (z. B. bei einer fehlerhaften Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG),
  • wenn der betroffene Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte,
  • wenn der Arbeitgeber eine Versetzung anbieten könnte, um die Kündigung zu vermeiden.

Das bedeutet: Der Betriebsrat kann nicht einfach „aus Sympathie“ widersprechen – es braucht einen rechtlich anerkannten Grund.


3. Welche Folgen hat ein Widerspruch des Betriebsrats?

Ein Widerspruch des Betriebsrats macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam. Sie müssen trotzdem selbst handeln! Der Widerspruch hat aber zwei wichtige Folgen:

  1. Der Arbeitgeber muss den Widerspruch mit der Kündigung aushändigen. So wissen Sie, dass der Betriebsrat auf Ihrer Seite steht.
  2. Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung, wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen (§ 102 Abs. 5 BetrVG). Das kann Ihre Verhandlungsposition erheblich stärken.

Beachten Sie: Ohne eigene Klage bleibt auch bei einem Widerspruch die Kündigung wirksam!

🔹 Unser Tipp: Reagieren Sie sofort, wenn Sie eine Kündigung mit Widerspruch erhalten – klären Sie Ihre Chancen mit einem Anwalt.


4. Kündigungsschutzklage: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Diese Frist gilt unabhängig davon, ob der Betriebsrat widersprochen hat oder nicht.

Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist – etwa ob die Sozialauswahl stimmt, ob es eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt oder ob andere Fehler vorliegen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern? Nicht direkt. Er kann widersprechen, Argumente gegen die Kündigung liefern und Sie im Verfahren unterstützen. Aber nur Sie selbst können mit einer Klage Ihre Rechte durchsetzen.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, handeln Sie schnell. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen und Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: