Kann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Kann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden? Schließlich kann eine Abmahnung negative Folgen haben – nicht nur für den weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses, sondern auch für spätere Bewerbungen, wenn die Akte weitergegeben wird. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann und wie Sie eine Abmahnung aus Ihrer Personalakte löschen lassen können und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie dabei haben.


1. Was bedeutet eine Abmahnung in der Personalakte?

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge des Arbeitgebers wegen einer angeblichen Pflichtverletzung. Sie hat eine Warnfunktion: Sie soll den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er bei erneutem Fehlverhalten mit einer Kündigung rechnen muss.

Wird eine Abmahnung in die Personalakte aufgenommen, kann sie für längere Zeit dort verbleiben. Das kann problematisch sein, weil sie bei späteren Personalentscheidungen berücksichtigt werden kann.


2. Wann kann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Eine Abmahnung muss entfernt werden, wenn sie unberechtigt oder unverhältnismäßig ist. Das ist z. B. der Fall, wenn:

  • die gerügten Pflichtverletzungen nicht nachweisbar sind,
  • die Abmahnung falsche Tatsachenbehauptungen enthält,
  • der Vorwurf unwesentlich ist oder die Abmahnung unverhältnismäßig erscheint,
  • der Arbeitnehmer sein Verhalten dauerhaft geändert hat und die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat.

Nach einer gewissen Zeit – meist zwei bis drei Jahre – wird in der Rechtsprechung oft anerkannt, dass eine Abmahnung ihre Wirkung verliert.


3. Wie gehen Sie vor, um eine Abmahnung löschen zu lassen?

Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Begründen Sie dies mit den Argumenten:

  • Unrichtigkeit,
  • Unverhältnismäßigkeit,
  • Erfüllung der Warnfunktion durch Zeitablauf.

Belegen Sie Ihre Argumente mit Unterlagen oder Zeugen, wenn möglich. Setzen Sie dem Arbeitgeber eine angemessene Frist.

🔹 Unser Tipp: Bleiben Sie sachlich und holen Sie sich frühzeitig rechtlichen Rat, um Ihre Chancen zu erhöhen.


4. Gerichtliche Schritte: Ihre Möglichkeiten

Lehnt der Arbeitgeber die Entfernung ab, können Sie eine Klage auf Entfernung der Abmahnung beim Arbeitsgericht einreichen. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (§ 242 BGB) und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Das Gericht prüft dann, ob die Abmahnung berechtigt war und noch eine Wirkung hat.


5. Unser Fazit zum Schluss

Kann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden? Ja – wenn sie unberechtigt, falsch oder überholt ist. Oft lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung, um Nachteile zu vermeiden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abmahnung zu Unrecht in Ihrer Akte steht, sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt. Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Rechte zu sichern.

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