Kann ich mich selbst vertreten?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Kann ich mich selbst vertreten oder brauche ich einen Anwalt?“ – besonders bei Kündigung, Abmahnung oder Streit ums Gehalt. Die kurze Antwort: Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Aber: Nur weil es erlaubt ist, heißt das nicht, dass es immer klug ist. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann Selbstvertretung erlaubt ist, wo sie riskant sein kann – und wann anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.


1. Selbstvertretung vor dem Arbeitsgericht – das sagt das Gesetz

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) erlaubt in der ersten Instanz eine Selbstvertretung:

👉 § 11 Abs. 1 Satz 1 ArbGG: „Vor den Gerichten für Arbeitssachen können sich die Parteien selbst vertreten.“

Das bedeutet: Im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) – etwa bei einer Kündigungsschutzklagedürfen Sie ohne Anwalt auftreten.


2. In welchen Instanzen ist die Selbstvertretung erlaubt?

Die Selbstvertretung ist nur in der ersten Instanz zulässig – also vor dem Arbeitsgericht. Wenn Sie in die nächste Instanz gehen möchten, etwa:

  • in die Berufung vor das Landesarbeitsgericht
  • oder in die Revision zum Bundesarbeitsgericht

… dann müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 2 ArbGG.


3. Risiken der Selbstvertretung

Auch wenn Sie sich selbst vertreten dürfen, ist das nicht immer empfehlenswert. Warum?

  • Fehlerhafte Klageschrift oder Anträge können dazu führen, dass Ihre Klage abgewiesen wird.
  • Fristen werden oft übersehen – z. B. die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen (§ 4 KSchG).
  • Verfahrensregeln und Beweislast sind komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt.
  • Verhandlungen mit Arbeitgeberanwälten sind juristisch und taktisch anspruchsvoll.

🔹 Unser Tipp: Die Gegenseite hat fast immer juristischen Beistand. Das sollten Sie auch.


4. Wann ein Anwalt sinnvoll (oder nötig) ist

Sinnvoll ist anwaltliche Vertretung insbesondere:

  • bei fristgebundenen Klagen (z. B. Kündigungsschutzklage)
  • bei Vergleichsverhandlungen über Abfindungen
  • wenn eine Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision) ansteht
  • bei komplexen Themen wie Diskriminierung, Mobbing oder Schwerbehinderung

Ein erfahrener Anwalt erkennt oft Stellschrauben und Risiken, die juristischen Laien verborgen bleiben. Gerade bei Kündigungen geht es oft um Existenzfragen – da sollte man keine Experimente machen.


5. Fazit: Unser Rat zur Selbstvertretung

Ja, Sie dürfen sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz selbst vertreten. Aber: Wer seine Rechte wirklich durchsetzen will – oder gar um seinen Job kämpft – sollte sich professionelle Unterstützung holen. Ein guter Anwalt erkennt Fallstricke, formuliert wirksam und verhandelt auf Augenhöhe mit der Gegenseite.

Wir beraten Sie gerne – empathisch, erfahren und lösungsorientiert. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: