Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Kann ich mich selbst vertreten oder brauche ich einen Anwalt?“ – besonders bei Kündigung, Abmahnung oder Streit ums Gehalt. Die kurze Antwort: Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Aber: Nur weil es erlaubt ist, heißt das nicht, dass es immer klug ist. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann Selbstvertretung erlaubt ist, wo sie riskant sein kann – und wann anwaltliche Unterstützung entscheidend ist.
1. Selbstvertretung vor dem Arbeitsgericht – das sagt das Gesetz
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) erlaubt in der ersten Instanz eine Selbstvertretung:
👉 § 11 Abs. 1 Satz 1 ArbGG: „Vor den Gerichten für Arbeitssachen können sich die Parteien selbst vertreten.“
Das bedeutet: Im Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) – etwa bei einer Kündigungsschutzklage – dürfen Sie ohne Anwalt auftreten.
Merksatz: Vor dem Arbeitsgericht erster Instanz dürfen Sie sich selbst vertreten – das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
2. In welchen Instanzen ist die Selbstvertretung erlaubt?
Die Selbstvertretung ist nur in der ersten Instanz zulässig – also vor dem Arbeitsgericht. Wenn Sie in die nächste Instanz gehen möchten, etwa:
- in die Berufung vor das Landesarbeitsgericht
- oder in die Revision zum Bundesarbeitsgericht
… dann müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 2 ArbGG.
Merksatz: Ab der zweiten Instanz ist ein Anwalt Pflicht – ohne geht es dann nicht mehr.
3. Risiken der Selbstvertretung
Auch wenn Sie sich selbst vertreten dürfen, ist das nicht immer empfehlenswert. Warum?
- Fehlerhafte Klageschrift oder Anträge können dazu führen, dass Ihre Klage abgewiesen wird.
- Fristen werden oft übersehen – z. B. die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen (§ 4 KSchG).
- Verfahrensregeln und Beweislast sind komplexer, als es auf den ersten Blick wirkt.
- Verhandlungen mit Arbeitgeberanwälten sind juristisch und taktisch anspruchsvoll.
🔹 Unser Tipp: Die Gegenseite hat fast immer juristischen Beistand. Das sollten Sie auch.
4. Wann ein Anwalt sinnvoll (oder nötig) ist
Sinnvoll ist anwaltliche Vertretung insbesondere:
- bei fristgebundenen Klagen (z. B. Kündigungsschutzklage)
- bei Vergleichsverhandlungen über Abfindungen
- wenn eine Rechtsmittelinstanz (Berufung, Revision) ansteht
- bei komplexen Themen wie Diskriminierung, Mobbing oder Schwerbehinderung
Ein erfahrener Anwalt erkennt oft Stellschrauben und Risiken, die juristischen Laien verborgen bleiben. Gerade bei Kündigungen geht es oft um Existenzfragen – da sollte man keine Experimente machen.
Merksatz: Wer frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, verbessert oft seine Chancen – und spart am Ende sogar Geld.
5. Fazit: Unser Rat zur Selbstvertretung
Ja, Sie dürfen sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz selbst vertreten. Aber: Wer seine Rechte wirklich durchsetzen will – oder gar um seinen Job kämpft – sollte sich professionelle Unterstützung holen. Ein guter Anwalt erkennt Fallstricke, formuliert wirksam und verhandelt auf Augenhöhe mit der Gegenseite.
Wir beraten Sie gerne – empathisch, erfahren und lösungsorientiert. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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