Muss der Arbeitgeber Überstunden auszahlen?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Muss mein Arbeitgeber Überstunden auszahlen – oder können die einfach „unter den Tisch fallen“? Besonders in stressigen Phasen summieren sich die Extrastunden schnell. Aber: Sind sie auch vergütungspflichtig? Und was ist, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden mit dem Gehalt „abgegolten“ sind?

Wir klären, wann ein Anspruch auf Überstundenvergütung besteht, was Sie beachten müssen – und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.


1. Was sind Überstunden – und wann gelten sie als solche?

Als Überstunden gelten Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Wer laut Vertrag 38 Wochenstunden arbeitet und in einer Woche 45 Stunden leistet, hat also sieben Überstunden gemacht.

Wichtig: Es muss sich um arbeitgeberseitig angeordnete, geduldete oder betriebsnotwendige Mehrarbeit handeln. Freiwillige Mehrarbeit zählt nicht automatisch.


2. Anspruch auf Vergütung von Überstunden

Grundsatz: Überstunden müssen bezahlt werden – entweder in Geld oder durch Freizeitausgleich, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Das ergibt sich aus § 612 BGB: Wer Arbeit leistet, die über das vertraglich geschuldete Maß hinausgeht, hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung, es sei denn, sie ist ausdrücklich unentgeltlich vereinbart.


3. Ausschluss von Überstundenvergütung – geht das?

Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“. Doch nicht alle diese Formulierungen sind wirksam.

Das BAG hat entschieden:
Pauschale Klauseln sind unwirksam, wenn sie nicht klar angeben, wie viele Überstunden damit abgegolten sein sollen (BAG, Urteil vom 01.09.2010 – 5 AZR 517/09).

Besonders bei Mindestlohnempfängern oder bei überlangen Arbeitszeiten greifen solche Klauseln nicht mehr. Auch bei außertariflich Beschäftigten kann irgendwann eine unangemessene Benachteiligung vorliegen (§ 307 BGB).

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie zweifelhafte Klauseln von einem Fachanwalt prüfen – sie sind oft unwirksam.


4. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit & Mehrarbeit – besondere Konstellationen

Nicht jede Mehrarbeit ist automatisch eine vergütungspflichtige Überstunde.

  • Bei Gleitzeit entscheiden Arbeitnehmer selbst über Beginn und Ende der Arbeit – ein Zeitkonto kann Plusstunden ausgleichen.
  • Vertrauensarbeitszeit bedeutet: Es wird auf die Kontrolle der Arbeitszeit verzichtet. Hier ist oft umstritten, ob Überstunden anfallen.
  • Bei leitenden Angestellten oder Führungskräften kann der Vergütungsanspruch durch besondere Regelungen eingeschränkt sein.

Die Rechtsprechung bleibt jedoch klar: Wer mehr arbeitet, als vereinbart – und dies nachweislich im Interesse des Arbeitgebers tut – hat Anspruch auf Bezahlung.


5. Nachweis & Beweispflicht bei Überstunden

Ein häufiger Streitpunkt: Wie weist man Überstunden nach?
Das BAG verlangt, dass Arbeitnehmer konkret darlegen,

  • wann sie
  • was
  • auf Weisung des Arbeitgebers
  • über ihre Arbeitszeit hinaus getan haben.

Seit der EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung (EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18) ist jedes Unternehmen verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit zu dokumentieren. Diese Pflicht stärkt die Position der Arbeitnehmer.

🔹 Unser Tipp: Führen Sie selbst ein genaues Arbeitszeitprotokoll – es ist Ihr wichtigstes Beweismittel bei Streitigkeiten.


6. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Zahlt der Arbeitgeber die Überstunden nicht, können Sie den Lohn einklagen – aber beachten Sie:
Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen!

Typisch ist: Ansprüche müssen binnen 3 Monaten geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Ein einfaches Schreiben („Ich mache meine Überstundenvergütung geltend“) reicht oft zunächst aus.

Wenn das nicht hilft: Fachanwalt einschalten, Zahlungsaufforderung und ggf. Klage einreichen.

🔹 Unser Tipp: Warten Sie nicht zu lange – sonst verfallen Ihre Ansprüche! Lassen Sie sich rechtzeitig beraten.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ja – Überstunden müssen in der Regel bezahlt werden.
Aber: Es kommt auf die vertraglichen Regelungen, die Art der Arbeitszeit und vor allem auf die Beweisbarkeit an.

Gerade bei unklaren Klauseln oder fehlender Zeiterfassung lohnt sich der Weg zum Anwalt. Wir prüfen für Sie, ob und wie Sie Ihre Überstunden erfolgreich geltend machen können.

📞 Lassen Sie Ihre Überstundenansprüche prüfen – wir helfen Ihnen gerne.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: