Muss der Bonus bei Krankheit gezahlt werden?

1. Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Bekomme ich meinen Bonus auch, wenn ich krank war?“ Gerade bei längeren Fehlzeiten ist die Sorge groß, dass eine zusätzliche Vergütung verloren geht. Doch ob der Bonus trotz Krankheit gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab – insbesondere von der Art des Bonus und der vertraglichen Gestaltung.


2. Unterscheidung: Leistungsbezogener Bonus vs. vertraglich zugesagter Bonus

Zunächst ist zu klären, welche Art von Bonus im Raum steht:

  • Leistungsabhängiger Bonus (z. B. Zielerreichung, Umsatzbonus): Dieser knüpft an konkrete Leistungen im Kalenderjahr an. Wird diese Leistung krankheitsbedingt nicht erbracht, kann der Bonus entfallen.
  • Vertraglich zugesagter Bonus (z. B. Weihnachtsgeld, 13. Gehalt): Dieser ist meist nicht leistungs-, sondern betriebszugehörigkeitsbezogen und wird oft anteilig gewährt – auch bei Krankheit.

3. Bonus während Krankheit – gesetzliche Regelung (§ 4 EFZG)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 4 EFZG) sichert Arbeitnehmern bei Krankheit die Fortzahlung ihres Gehalts für bis zu sechs Wochen. Dazu zählt auch ein Bonus, wenn er regelmäßig gezahlt wird und Teil des vereinbarten Arbeitsentgelts ist.

Beispiel: Wird monatlich ein Bonus als fixer Gehaltsbestandteil gezahlt (z. B. 10 % Zielprämie), ist er während der sechswöchigen Lohnfortzahlung ebenfalls zu leisten.


4. Sonderfall: Zielvereinbarungsbonus

Bei Zielvereinbarungsboni (z. B. Jahresziele) stellt sich die Frage: Was, wenn Ziele wegen Krankheit nicht erreicht wurden?

Arbeitnehmer dürfen nicht schlechter gestellt werden, nur weil sie krankheitsbedingt keine Ziele erreichen konnten. In solchen Fällen kann der Bonus anteilig oder sogar in voller Höhe zu zahlen sein – je nach Ausgestaltung.

🔹 Unser Tipp: Wer krankheitsbedingt keine Ziele erreichen konnte, sollte prüfen lassen, ob eine anteilige Zahlung beansprucht werden kann.


5. Was gilt bei langen Krankheitszeiten?

Bei längerer Krankheit über sechs Wochen hinaus endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bonusansprüche, die an tatsächliche Leistung gekoppelt sind, entfallen dann regelmäßig – es sei denn, der Bonus ist ohne Rücksicht auf Arbeitsleistung zugesagt worden.

Ein weiterer Fall: Betriebliche Übung oder Gleichbehandlung. Wenn z. B. der Bonus immer gezahlt wurde – auch an kranke Kollegen –, kann sich ein Anspruch ergeben.


6. Vertragliche und tarifliche Ausschlüsse – sind sie wirksam?

Manche Arbeitgeber versuchen, den Bonus vertraglich auszuschließen, wenn Arbeitnehmer nicht das ganze Jahr arbeiten oder krankheitsbedingt fehlen. Solche Klauseln sind nicht immer wirksam. Gerade pauschale Ausschlüsse können unzulässig sein, wenn sie gegen das Transparenzgebot (§ 307 BGB) verstoßen.

Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können hier Sonderregelungen enthalten.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Bonusausschlüsse oder -kürzungen in Ihrem Vertrag prüfen – viele sind unwirksam oder angreifbar.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ob ein Bonus trotz Krankheit gezahlt werden muss, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind die Art des Bonus, der genaue Wortlaut der Bonusregelung und Ihre individuellen Umstände. Gerade bei hohen Bonusansprüchen lohnt sich eine rechtliche Prüfung – wir unterstützen Sie gerne dabei.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: