Wann bekomme ich mein letztes Gehalt?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses: Wann bekomme ich mein letztes Gehalt? Besonders bei Kündigungen – ob durch den Arbeitgeber oder selbst initiiert – spielt das Thema Geld eine wichtige Rolle. Ob fristgemäß oder fristlos, mit Urlaub oder offenen Stunden: Die Unsicherheit ist groß.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wann Ihr letzter Lohn fällig ist, worauf Sie achten sollten und was Sie tun können, wenn das Geld ausbleibt.


1. Gesetzliche Fälligkeit: Wann ist das Gehalt überhaupt zu zahlen?

Das Gesetz ist hier recht eindeutig: Das Gehalt ist spätestens am letzten Tag des Monats fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. In der Praxis legen viele Arbeitsverträge ein konkretes Zahlungsdatum fest – häufig den 1., 15. oder letzten Tag des Monats.

Das gilt auch für das letzte Gehalt – mit dem Unterschied, dass oft noch Urlaubstage, Überstunden oder andere offene Punkte zu berücksichtigen sind.


2. Besonderheiten beim letzten Gehalt

Beim letzten Gehalt geht es nicht nur um den Lohn für den letzten Monat, sondern oft auch um:

  • Urlaubsabgeltung (§ 7 Abs. 4 BUrlG),
  • offene Überstunden,
  • Bonuszahlungen oder Provisionen,
  • Zeugnis oder Arbeitspapiere.

Diese Positionen müssen sorgfältig abgerechnet werden. Manchmal wartet der Arbeitgeber bewusst die letzten Arbeitstage ab, um etwaige Fehlzeiten, Rückgaben (z. B. Laptop, Schlüssel) oder Minusstunden zu berücksichtigen.

🔹 Unser Tipp: Bestehen Sie auf eine transparente Schlussabrechnung – ggf. mit einem Anwalt an Ihrer Seite.


3. Verzögerungen durch Abrechnung, Urlaub und offene Stunden

Gerade in der letzten Abrechnung kann es zu Verzögerungen kommen:

  • Urlaubstage müssen berechnet und ggf. ausgezahlt werden
  • Rückgaben von Firmeneigentum müssen bestätigt werden
  • Resturlaub, Plus- oder Minusstunden können eine Rolle spielen

Manche Arbeitgeber zahlen das letzte Gehalt mit Verzögerung, um alles korrekt zu verrechnen. Rechtlich ist das nicht zulässig, wenn dadurch die Fälligkeit (§ 614 BGB) überschritten wird.


4. Letztes Gehalt bei fristloser Kündigung

Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis sofort – meist gibt es dann nur ein anteiliges Gehalt bis zum Kündigungstag.

Wichtig: Auch bei fristloser Kündigung muss der Arbeitgeber zahlen, was bis zum Ende des letzten Arbeitstags verdient wurde. Wird das Gehalt nicht gezahlt, sollten Sie sofort reagieren.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die fristlose Kündigung und die Gehaltsabrechnung rechtlich prüfen – oft gibt es formale oder materielle Fehler.


5. Was tun, wenn das letzte Gehalt ausbleibt?

Wenn das Geld nicht kommt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Zahlung schriftlich mahnen (inkl. Fristsetzung von 7–10 Tagen)
  • Anwalt einschalten, wenn die Frist verstreicht
  • Klage auf Zahlung vor dem Arbeitsgericht (§ 611a BGB, § 46 ArbGG)

Wichtig: Auch einbehaltene Lohnbestandteile, etwa wegen angeblicher Schäden oder offener Rückgaben, dürfen nur mit Ihrer Zustimmung oder per Urteil vom Gehalt abgezogen werden (§ 394 BGB).


6. Unser Fazit zum Schluss

Ihr letztes Gehalt steht Ihnen rechtzeitig und vollständig zu. Auch bei Kündigung, Streit oder offenen Punkten darf der Arbeitgeber die Zahlung nicht willkürlich hinauszögern oder kürzen. Lassen Sie sich nicht hinhalten – insbesondere dann nicht, wenn Unstimmigkeiten bestehen.

Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Klarheit zu schaffen – ob durch Prüfung der Abrechnung, schriftliche Mahnung oder Klage.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: