Wann brauche ich eine Deckungszusage?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wann brauche ich eine Deckungszusage? Gerade bei arbeitsrechtlichen Konflikten wie einer Kündigung oder einer Abmahnung ist die Frage wichtig, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Doch ohne vorherige Deckungszusage bleiben Betroffene oft auf den Kosten sitzen. Dieser Beitrag erklärt, wann Sie eine solche Zusage unbedingt brauchen – und wie Sie sie richtig einholen.


1. Was ist eine Deckungszusage?

Die Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung Ihrer Rechtsschutzversicherung, dass sie die Kosten für einen bestimmten Rechtsstreit übernimmt. Grundlage ist der abgeschlossene Versicherungsvertrag. Gedeckt sind meist Anwalts- und Gerichtskosten, teilweise auch Gutachterkosten oder Kosten für Schlichtungsverfahren.

Das Gesetz sieht vor, dass die Versicherung prüfen darf, ob ein Versicherungsfall vorliegt (§ 128 VVG). Ohne Zustimmung dürfen Sie nicht einfach Kosten verursachen – tun Sie es doch, bleiben Sie im Zweifel darauf sitzen.


2. Wann brauche ich eine Deckungszusage?

Grundsätzlich immer dann, wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen wollen. Typische Fälle sind:

  • Kündigungsschutzklage nach einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung.
  • Streit um eine Abmahnung, die aus der Personalakte entfernt werden soll.
  • Konflikte wegen Zeugnissen, Gehalt oder Urlaubsgeld.
  • Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber über Versetzungen oder Versetzungsklauseln.

Das Bundesarbeitsgericht entschied hierzu mehrfach, dass Arbeitnehmer kein Kostenrisiko eingehen sollen, wenn die Versicherung den Streit deckt (BAG, Urteil vom 20.06.2019 – 2 AZR 456/18).

Unser Tipp: Holen Sie die Zusage immer vor der Beauftragung Ihres Anwalts ein oder lassen Sie den Anwalt die Anfrage für Sie stellen.


3. Wie beantrage ich eine Deckungszusage richtig?

Sie können den Antrag selbst stellen oder Ihren Anwalt damit beauftragen. Viele Kanzleien übernehmen das als Service. Notwendig sind:

  • Kurze Schilderung des Falls (z. B. Kündigung am 01.07.2025 durch Arbeitgeber X).
  • Kopie des Arbeitsvertrags und der Kündigung.
  • Angaben zum bestehenden Versicherungsschutz (Versicherungsnummer).

Wichtig: Die Versicherung prüft, ob der Fall gedeckt ist. Manche Risiken (z. B. Abfindungsverhandlungen ohne Kündigung) sind nicht automatisch enthalten.


4. Was passiert, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

Lehnt Ihre Versicherung die Deckungszusage ab, müssen Sie entscheiden:

  • Wollen Sie trotzdem klagen? Dann tragen Sie die Kosten selbst.
  • Oder legen Sie Widerspruch gegen die Ablehnung ein? Hierbei kann ein Anwalt helfen, denn manchmal liegt nur ein Missverständnis vor.

Achtung: Warten Sie die Entscheidung ab! Handeln Sie voreilig, zahlen Sie im Zweifel alles aus eigener Tasche.


5. Unser Fazit: Lassen Sie sich beraten

Wann brauche ich eine Deckungszusage? Immer dann, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernehmen soll. Gerade im Arbeitsrecht können Streitigkeiten schnell teuer werden. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten und holen Sie im Zweifel Hilfe bei der Beantragung der Zusage.

Wir unterstützen Sie gerne dabei und übernehmen die Kommunikation mit Ihrer Versicherung – damit Sie den Kopf frei für das Wesentliche haben.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: