Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach Einreichung ihrer Kündigungsschutzklage oder einer anderen arbeitsgerichtlichen Klage, ob sie diese jederzeit wieder zurückziehen können – und ob das sinnvoll ist. Die Rücknahme der Klage kann in bestimmten Konstellationen ein kluger Schachzug sein, in anderen Fällen jedoch erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier.
1. Was bedeutet eine Klagerücknahme?
Mit einer Klagerücknahme (§ 269 ZPO) erklären Sie gegenüber dem Arbeitsgericht, dass Sie das Verfahren beenden möchten, ohne dass es zu einem Urteil kommt. Das ist grundsätzlich jederzeit bis zur mündlichen Verhandlung möglich – später nur noch mit Zustimmung der Gegenseite.
Ein einfaches Schreiben an das Gericht mit dem Satz „Ich nehme die Klage zurück“ genügt in den meisten Fällen.
Merksatz: Eine Klagerücknahme beendet das Verfahren, als wäre es nie geführt worden – aber nicht ohne Konsequenzen.
2. Typische Situationen für eine Rücknahme
Eine Rücknahme kann sinnvoll oder sogar notwendig sein, z. B. in folgenden Fällen:
a) Der Arbeitgeber hat eingelenkt
Wenn Sie z. B. eine neue Abmahnung erhalten hatten und dagegen geklagt haben – und der Arbeitgeber die Abmahnung inzwischen aus der Personalakte entfernt hat, könnte die Klage überflüssig geworden sein.
b) Vergleich wurde erreicht – aber ohne gerichtliche Protokollierung
In manchen Fällen wird außerhalb des Gerichts eine Einigung erzielt. Wenn Sie sich z. B. auf eine einvernehmliche Trennung mit Abfindung geeinigt haben und kein gerichtlicher Vergleich gewünscht ist, kann die Rücknahme zur Beendigung des Verfahrens sinnvoll sein.
c) Neue Erkenntnisse
Es kann vorkommen, dass sich im Laufe des Verfahrens zeigt, dass Ihre Erfolgsaussichten geringer sind als gedacht. Wenn z. B. eine wichtige Zeugin doch nicht aussagt, oder neue Dokumente auftauchen, kann eine Rücknahme helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich vor der Rücknahme unbedingt anwaltlich beraten – oft gibt es Alternativen (z. B. Ruhen lassen statt Rücknahme).
3. Rechtliche Folgen der Rücknahme
Wichtig ist: Wer die Klage zurücknimmt, trägt in der Regel die Kosten des Verfahrens. Das betrifft insbesondere die eigenen Anwaltskosten und ggf. Auslagen.
Außerdem: Die Rücknahme ist endgültig. Sie können nicht einfach neu klagen, es sei denn, es liegt ein neuer Lebenssachverhalt vor oder es wurde ausdrücklich „ohne Verzicht“ zurückgenommen.
Merksatz: Wer zurücknimmt, verliert sein Klagerecht – es sei denn, die Rücknahme erfolgt „ohne Verzicht“ und mit klarer Begründung.
4. Rücknahme in laufenden Vergleichsverhandlungen
Oft wird eine Klagerücknahme im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen vorgeschlagen – z. B. durch die Gegenseite als Bedingung für eine Zahlung.
Vorsicht: Wenn Sie eine Klage zurücknehmen, bevor der Arbeitgeber gezahlt oder unterschrieben hat, riskieren Sie alles. Denn Sie haben keinen vollstreckbaren Titel und keinen Beweis mehr über den Anspruch.
🔹 Unser Tipp: Niemals zurücknehmen, bevor nicht alles schriftlich fixiert und vollzogen ist – oder besser: als gerichtlicher Vergleich protokollieren lassen (§ 278 ZPO).
5. Unser Fazit zum Schluss
Die Rücknahme der Klage ist in bestimmten Fällen ein sinnvolles Mittel, um Zeit, Nerven und Geld zu sparen. Sie kann aber auch dazu führen, dass Sie auf Rechte verzichten, ohne etwas dafür zu bekommen.
Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie uns an. Wir prüfen für Sie, ob eine Rücknahme taktisch klug ist – oder ob es bessere Wege gibt, Ihr Ziel zu erreichen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: