Wann kann eine Betriebsvereinbarung gekündigt werden?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wann eine Betriebsvereinbarung eigentlich gekündigt werden kann. Gerade wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern oder eine Vereinbarung nicht mehr zeitgemäß ist, stellt sich die Frage nach einer Beendigungsmöglichkeit. Das Gesetz sieht dafür klare Regeln vor – doch nicht immer ist eine Kündigung einfach möglich.


1. Ordentliche Kündigung einer Betriebsvereinbarung

Grundsätzlich können Betriebsvereinbarungen ordentlich gekündigt werden, wenn sie unbefristet abgeschlossen wurden. Dabei gilt, dass die Kündigungsfrist in der Betriebsvereinbarung selbst geregelt sein sollte. Fehlt eine solche Regelung, gilt eine gesetzliche Mindestfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 77 Abs. 5 BetrVG).

Wichtig: Befristete Betriebsvereinbarungen enden dagegen automatisch mit Fristablauf – eine Kündigung ist dann nicht notwendig.


2. Außerordentliche Kündigung (wichtiger Grund)

In Ausnahmefällen kann eine Betriebsvereinbarung auch außerordentlich gekündigt werden. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher Grund liegt vor, wenn es für eine Seite unzumutbar wäre, an der Vereinbarung festzuhalten – zum Beispiel bei gravierenden Änderungen der betrieblichen Verhältnisse.

Die Rechtsprechung ist hier allerdings streng: Allein wirtschaftliche Schwierigkeiten reichen oft nicht aus. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine außerordentliche Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen greift.


3. Besondere Regelungen und Fristen

Einige Betriebsvereinbarungen enthalten Sonderregelungen, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Es kann z. B. vereinbart werden, dass eine ordentliche Kündigung für eine gewisse Zeit ausgeschlossen ist (Kündigungssperre) oder dass längere Kündigungsfristen gelten.

Außerdem kann in Tarifverträgen geregelt sein, dass bestimmte Betriebsvereinbarungen nur mit Zustimmung der Tarifparteien gekündigt werden dürfen.


4. Unser Fazit zum Schluss

Ob und wann eine Betriebsvereinbarung gekündigt werden kann, hängt stark von ihrem Inhalt und den gesetzlichen Vorgaben ab. Eine unüberlegte Kündigung kann zu Konflikten mit dem Betriebsrat oder sogar zu unwirksamen Regelungen führen. Deshalb sollten Sie die Möglichkeiten und Risiken im Einzelfall sorgfältig prüfen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor einer Kündigung von einer spezialisierten Kanzlei beraten. Wir helfen Ihnen gern, die beste Strategie zu entwickeln und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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