Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einem verlorenen Arbeitsgerichtsprozess: Soll ich in die nächste Instanz gehen? Lohnt sich eine Berufung gegen das Urteil? Die Antwort hängt von vielen Faktoren ab – unter anderem von den Erfolgsaussichten, dem Kostenrisiko und den persönlichen Zielen. In diesem Beitrag erklären wir, wann eine Berufung sinnvoll sein kann – und wann nicht.
1. Was ist eine Berufung überhaupt?
Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem Sie gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts (erste Instanz) vorgehen können. Die Berufung wird beim Landesarbeitsgericht (§ 64 ArbGG) eingelegt und führt zu einer vollständigen Überprüfung des Urteils – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.
Wichtig: Es handelt sich nicht um ein völlig neues Verfahren, sondern um eine Überprüfung des bisherigen Prozesses.
Merksatz: Die Berufung ist der Weg in die zweite Instanz – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
2. Voraussetzungen für die Berufung
Eine Berufung ist nicht immer automatisch zulässig. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Streitwert muss über 600 € liegen (§ 64 Abs. 2 ArbGG)
- Oder: Das Arbeitsgericht hat die Berufung ausdrücklich zugelassen
- Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt werden (§ 66 Abs. 1 ArbGG)
- Innerhalb von zwei Monaten muss sie begründet werden
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die formalen Voraussetzungen frühzeitig prüfen – schon ein Fristversäumnis kann alles kosten.
3. Gründe, die für eine Berufung sprechen
Eine Berufung kann sinnvoll sein, wenn:
- Rechtsfehler im Urteil vorliegen (z. B. unrichtige Gesetzesanwendung)
- Tatsachen falsch gewürdigt wurden (z. B. Zeugen wurden nicht geglaubt, obwohl sie glaubwürdig waren)
- Neue Beweismittel vorliegen, die im ersten Verfahren noch nicht berücksichtigt wurden
- Es um grundsätzliche arbeitsrechtliche Fragen geht, z. B. bei Diskriminierung, Schwerbehinderung oder tarifrechtlichen Auslegungen
Auch strategisch kann sich die Berufung lohnen – etwa, um eine höhere Abfindung im Rahmen eines Vergleichs zu erzielen.
Merksatz: Eine Berufung ist kein Selbstläufer – aber bei klaren Fehlern im Urteil oder strategischen Interessen kann sie sich lohnen.
4. Wann eine Berufung eher nicht lohnt
Eine Berufung ist nicht in jedem Fall ratsam. Vorsicht ist geboten, wenn:
- Die Aussichten auf Erfolg gering sind
- Nur ein geringer Betrag im Streit steht – das Kostenrisiko kann überwiegen
- Es kaum neue Argumente oder Beweise gibt
- Die Gegenseite ebenfalls in Berufung gehen könnte und sich dadurch Ihre Position verschlechtert
In arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, in der Berufung aber muss die unterlegene Partei auch die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen – das kann teuer werden.
Merksatz: Wer ohne echte Erfolgsaussicht in die Berufung geht, riskiert unnötige Kosten.
Unser Fazit zum Schluss
Ob sich eine Berufung lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal kann sie eine zweite Chance bedeuten – manchmal aber auch nur eine teure Sackgasse. Lassen Sie das Urteil von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht genau prüfen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Wir helfen Ihnen gern dabei, das Für und Wider in Ihrem konkreten Fall realistisch einzuschätzen.
💬 Sie brauchen Unterstützung bei der Entscheidung?
Wir analysieren Ihr Urteil und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Berufung lohnt – transparent, professionell und auf Augenhöhe.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: