Wann lohnt sich ein gerichtliches Vorgehen gegen Wettbewerbsverbot?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stehen nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses vor einer schwierigen Entscheidung: Dürfen sie ihren neuen Job annehmen oder verstoßen sie damit gegen ein Wettbewerbsverbot? Oft stellt sich dann die Frage: Sollte ich klagen oder lieber abwarten? Und: Lohnt sich das überhaupt?
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wann sich ein gerichtliches Vorgehen gegen ein Wettbewerbsverbot lohnt, welche Risiken Sie kennen sollten – und wie Sie dabei am besten vorgehen.


1. Was ist ein Wettbewerbsverbot?

Ein Wettbewerbsverbot untersagt es Arbeitnehmern, während oder nach der Beschäftigung für ein konkurrierendes Unternehmen tätig zu werden oder selbst Konkurrenz zu machen. Man unterscheidet:

  • Vertragliches Wettbewerbsverbot: Wird im Arbeitsvertrag oder gesondert schriftlich vereinbart.
  • Gesetzliches Wettbewerbsverbot: Gilt automatisch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses (§ 60 HGB).

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 74 HGB):

  • Schriftform
  • Höchstdauer: zwei Jahre
  • Karenzentschädigung: Zahlung von mindestens 50 % der letzten Bezüge

2. Wann kann ein Wettbewerbsverbot unwirksam sein?

Nicht jedes Wettbewerbsverbot hält einer rechtlichen Überprüfung stand. Typische Fehler:

  • Keine oder zu niedrige Karenzentschädigung
  • Unangemessene räumliche oder sachliche Einschränkungen
  • Zu lange Laufzeit (mehr als 2 Jahre)
  • Kein berechtigtes geschäftliches Interesse des Arbeitgebers

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hebt immer wieder Wettbewerbsverbote auf, wenn sie unangemessen oder nicht eindeutig formuliert sind.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie jedes Wettbewerbsverbot von einem Fachanwalt prüfen – oft bestehen gute Chancen auf Unwirksamkeit.


3. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage

Ein gerichtliches Vorgehen lohnt sich insbesondere, wenn:

  • Sie durch das Wettbewerbsverbot an einer beruflichen Weiterentwicklung gehindert werden
  • Der Arbeitgeber keine oder zu geringe Karenzentschädigung zahlt
  • Das Wettbewerbsverbot unverhältnismäßig weit geht

Wichtig: Es muss ein konkretes Interesse bestehen, z. B. weil ein neuer Job in Aussicht steht, der aufgrund des Verbots nicht angetreten werden kann.

In solchen Fällen kann das Arbeitsgericht feststellen, dass das Wettbewerbsverbot ganz oder teilweise unwirksam ist (§ 256 ZPO – Feststellungsklage). Alternativ kann der Arbeitnehmer auf Zahlung der Karenzentschädigung klagen, wenn der Arbeitgeber sich weigert zu zahlen.


4. Gerichtliches Vorgehen: Ablauf und Kosten

Das gerichtliche Verfahren beginnt in der Regel mit einer Feststellungsklage beim Arbeitsgericht. Mögliche Ziele:

  • Feststellung der Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbots
  • Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung der Karenzentschädigung
  • Klärung strittiger Klauseln

Kosten: Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz der Grundsatz: Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Obsiegen.
Die Gerichtskosten sind meist überschaubar, die Streitwerte liegen i. d. R. bei einem Jahresbetrag der Karenzentschädigung oder dem Wert der verweigerten beruflichen Chance.

🔹 Unser Tipp: Eine vorherige Kosten-Nutzen-Abwägung ist entscheidend – lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie klagen.


5. Alternativen zur Klage

Nicht immer ist ein Prozess die beste Lösung. Alternativen:

  • Verhandlung mit dem ehemaligen Arbeitgeber über Aufhebung oder Einschränkung des Wettbewerbsverbots
  • Sprinterklausel nutzen (sofern vereinbart): erlaubt einseitigen Verzicht durch den Arbeitgeber
  • Angebot einer Vergleichslösung: z. B. Verzicht gegen geringere Entschädigung oder kürzere Dauer

Oft lässt sich ein schneller und kostengünstiger Kompromiss erzielen – vor allem, wenn der Arbeitgeber erkennt, dass das Verbot vor Gericht keine Chance hätte.


Unser Fazit zum Schluss

Ein gerichtliches Vorgehen gegen ein Wettbewerbsverbot lohnt sich immer dann, wenn es Sie beruflich blockiert, unzumutbar einschränkt oder nicht korrekt ausgestaltet wurde. In vielen Fällen sind solche Verbote ganz oder teilweise unwirksam – oder der Arbeitgeber zahlt nicht, was er müsste.

👉 Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihr Wettbewerbsverbot prüfen zu lassen und die beste Strategie zu entwickeln – ob durch Klage, Verhandlung oder Vergleich.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: