Wann zahlt die Versicherung den Anwalt?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Wann zahlt die Versicherung den Anwalt?“ Gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann eine Rechtsschutzversicherung eine große Hilfe sein – doch die Hürden sind nicht immer so niedrig, wie man denkt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Ihre Rechtsschutzversicherung abdeckt, welche Bedingungen gelten und worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.


1. Was deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Die meisten Rechtsschutzversicherungen umfassen verschiedene Bausteine. Für Arbeitsrecht ist entscheidend, ob ein Arbeitsrechtsschutz enthalten ist. Typischerweise werden dabei Kosten für:

  • die außergerichtliche Beratung durch einen Anwalt
  • die Vertretung vor Gericht (z. B. Kündigungsschutzklage)
  • Gerichtskosten

übernommen.


2. Wann übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten?

Die Versicherung zahlt nur, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und die Kostenübernahme rechtzeitig beantragt wird. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Rechtsverstoß eingetreten ist, z. B. eine Kündigung oder Abmahnung ausgesprochen wurde.

Beispiel: Erhalten Sie eine Kündigung, können Sie sofort den Anwalt einschalten – ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Versicherung (nach Prüfung) die Kosten.


3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Ihre Versicherung zahlt, müssen einige Bedingungen eingehalten werden:

  • Wartezeit: Viele Policen sehen eine Wartezeit (z. B. 3 Monate) vor (§ 4 ARB 2021). Erst danach besteht Schutz.
  • Mitteilungspflicht: Sie müssen den Schadenfall umgehend melden.
  • Deckungszusage: Bevor der Anwalt tätig wird, sollte er eine Deckungsanfrage stellen. Nur so vermeiden Sie, dass Sie später auf den Kosten sitzen bleiben.

4. Typische Probleme bei der Kostenübernahme

Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer die Kostenübernahme ablehnen. Gründe können sein:

  • Der Vorfall lag vor Versicherungsbeginn.
  • Die Wartezeit ist noch nicht abgelaufen.
  • Der Versicherungsfall ist nicht gedeckt (z. B. vorsätzliche Straftat).

In solchen Fällen lohnt es sich oft, mit anwaltlicher Unterstützung Widerspruch einzulegen, gerade wenn die Ablehnung nicht nachvollziehbar ist.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Ablehnungen durch einen Anwalt prüfen – oft ist doch noch etwas möglich.


5. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung haben, sollten Sie immer frühzeitig prüfen lassen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einspringt. Ein erfahrener Fachanwalt klärt für Sie, ob ein Versicherungsfall vorliegt und holt die Deckungszusage ein.

So vermeiden Sie böse Überraschungen und können sich ganz auf Ihre Rechte konzentrieren.

🔹 Fazit: Klare Kommunikation mit Ihrem Anwalt und Ihrer Versicherung spart Zeit, Geld und Nerven.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: