Was bedeutet formeller Fehler bei Anhörung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer hören im Zusammenhang mit Kündigungen vom Begriff „formeller Fehler bei Anhörung“. Doch was steckt dahinter? Warum kann ein formaler Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats Ihre Kündigung möglicherweise unwirksam machen? Und worauf sollten Sie achten, um Ihre Rechte zu sichern?


1. Was bedeutet „formeller Fehler bei Anhörung“?

Die Anhörung des Betriebsrats vor jeder Kündigung ist in § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor Ausspruch einer Kündigung umfassend und wahrheitsgemäß informieren.

Ein formeller Fehler liegt vor, wenn dabei die Vorgaben an Form, Inhalt oder Ablauf nicht eingehalten werden. Das betrifft zum Beispiel fehlende Angaben, falsche Fristen oder eine nicht ordnungsgemäße Übermittlung.


2. Warum ist die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats so wichtig?

Das Gesetz sieht die Betriebsratsanhörung als wichtigen Schutzmechanismus für Arbeitnehmer. Der Betriebsrat soll prüfen können, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob es Alternativen gibt.

Wenn dieser Ablauf nicht eingehalten wird, verletzt der Arbeitgeber zwingendes Mitbestimmungsrecht – ein formeller Fehler, der die gesamte Kündigung zu Fall bringen kann.


3. Welche formellen Fehler können passieren?

Typische formelle Fehler bei der Anhörung sind:

  • Unvollständige Informationen: Z. B. keine Angaben zur Sozialauswahl oder zu Abmahnungen.
  • Falsche oder irreführende Angaben: Z. B. ein unzutreffender Kündigungsgrund.
  • Nicht rechtzeitige Anhörung: Der Betriebsrat muss vor Ausspruch der Kündigung informiert werden, nicht erst danach.
  • Nicht ordnungsgemäße Unterrichtung: Z. B. mündlich statt schriftlich, wenn die Betriebsvereinbarung Schriftform verlangt.

Selbst kleine formelle Fehler können die Kündigung unwirksam machen.


4. Folgen eines formellen Fehlers bei der Anhörung

Eine Kündigung, die ohne ordnungsgemäße Anhörung ausgesprochen wird, ist nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam. Das bedeutet: Sie gilt so, als wäre sie nie ausgesprochen worden.

Aber Vorsicht: Sie müssen trotzdem innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Nur so können Sie sich auf den formellen Fehler berufen.

🔹 Unser Tipp: Reichen Sie sicherheitshalber immer Kündigungsschutzklage ein – auch wenn Sie von einem formellen Fehler ausgehen.


5. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Kündigung auf einem formellen Fehler bei der Betriebsratsanhörung beruht, handeln Sie schnell. Sprechen Sie mit einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht. Wir prüfen für Sie, ob Formfehler vorliegen und setzen Ihre Ansprüche durch.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: