Was gilt bei Krankfeiern?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was passiert, wenn jemand krankfeiert? Darf der Arbeitgeber Zweifel äußern oder sogar kündigen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche Regeln beim Krankfeiern gelten, welche Pflichten Sie haben und was Sie im Ernstfall tun sollten. Krankfeiern ist dabei nicht nur moralisch problematisch, sondern kann erhebliche arbeitsrechtliche Folgen haben.


1. Krankmeldungspflichten bei Krankheit

Sobald Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, müssen Sie das unverzüglich Ihrem Arbeitgeber melden (§ 5 Abs. 1 EFZG). Dauert die Krankheit länger als drei Kalendertage, brauchen Sie spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt. Ihr Arbeitgeber darf die Vorlage auch schon ab dem ersten Tag verlangen.


2. Was bedeutet „Krankfeiern“?

Unter Krankfeiern versteht man das vorsätzliche Vortäuschen einer Krankheit, um nicht arbeiten zu müssen. Wer also ohne tatsächliche Arbeitsunfähigkeit eine AU erschleicht oder krankmeldet, begeht eine Pflichtverletzung – mit potenziell gravierenden Folgen.


3. Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die ärztliche AU hat einen hohen Beweiswert: Nach der Rechtsprechung wird grundsätzlich vermutet, dass Sie arbeitsunfähig sind (BAG, Urteil vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21). Will der Arbeitgeber den Beweiswert erschüttern, muss er konkrete Anhaltspunkte vorbringen, z. B.:

  • Beobachtungen, dass Sie während der Krankschreibung einer anderen Arbeit nachgehen
  • Auffälligkeiten, wenn eine Kündigung direkt nach einer AU folgt
  • Widersprüche zwischen Krankheitsbild und Verhalten

4. Verdacht auf vorgetäuschtes Kranksein

Hegt der Arbeitgeber den Verdacht, dass Sie krankfeiern, darf er Detektive einsetzen oder andere Nachforschungen anstellen. Stellt sich heraus, dass die Krankheit nur vorgetäuscht war, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung (§ 626 BGB).


5. Kündigung wegen Krankfeierns

Wird das Krankfeiern nachgewiesen, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Das Bundesarbeitsgericht sieht in der bewussten Täuschung eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Selbst eine Abmahnung ist dann oft entbehrlich.

Unser Tipp: Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine vorgetäuschte Krankheit vorwirft, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu sichern.


Unser Fazit zum Schluss

Krankfeiern kann weitreichende Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung. Wer wirklich krank ist, sollte seine Melde- und Nachweispflichten strikt einhalten. Haben Sie Zweifel, ob Ihr Arbeitgeber zu weit geht oder ob eine Kündigung rechtmäßig ist? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, prüfen Ihren Fall und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren.

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