Was gilt bei Nichteinladung zur Betriebsversammlung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was passiert, wenn sie nicht zur Betriebsversammlung eingeladen werden. Muss man teilnehmen? Ist eine Nichteinladung ein Fehler des Betriebsrats? Und welche Folgen kann das haben – für Arbeitnehmer und den Betriebsrat? In diesem Beitrag erklären wir, was das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dazu sagt und worauf Sie achten sollten.


1. Was ist eine Betriebsversammlung?

Die Betriebsversammlung ist ein zentrales Gremium der innerbetrieblichen Mitbestimmung. Nach § 42 BetrVG muss der Betriebsrat mindestens einmal im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen. Dort informiert er die Arbeitnehmer über seine Tätigkeit, wichtige betriebliche Entwicklungen und gibt Raum für Diskussionen.


2. Wer lädt zur Betriebsversammlung ein?

Laut § 43 BetrVG liegt das Einberufungsrecht ausschließlich beim Betriebsrat. Dieser muss dafür sorgen, dass wirklich alle Arbeitnehmer eingeladen werden – unabhängig von Arbeitszeit, Teilzeit, Elternzeit oder Krankheit. Auch Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt sind, müssen berücksichtigt werden.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie als Arbeitnehmer, ob Ihre Kontaktdaten beim Betriebsrat aktuell sind, damit Sie keine Einladung verpassen.


3. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer nicht eingeladen wird?

Eine unterlassene Einladung ist grundsätzlich ein Verstoß gegen die Pflichten des Betriebsrats. Fehlt die Einladung nur versehentlich, ist die Betriebsversammlung nicht automatisch unwirksam. Anders wäre es, wenn systematisch bestimmte Gruppen ausgeschlossen würden. Dann kann das gravierende Folgen haben, z. B. eine Pflichtverletzung des Betriebsrats gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG, was im Extremfall sogar zu seiner Auflösung führen kann.

Beispiele:

  • Wird ein Mitarbeiter „vergessen“, sollte er dies zeitnah beim Betriebsrat ansprechen.
  • Fühlt sich eine größere Gruppe dauerhaft ausgeschlossen, können betroffene Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht eine Überprüfung beantragen.

4. Folgen einer fehlerhaften Einladung

Wird eine Einladung nicht ordnungsgemäß erteilt, kann das Auswirkungen auf die Beschlüsse der Betriebsversammlung haben. Beschlüsse, die unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande kommen, sind anfechtbar. Hierzu gibt es in der Praxis aber nur wenige Fälle, weil die Betriebsversammlung selbst keine rechtsverbindlichen Entscheidungen trifft, sondern primär Informations- und Ausspracheorgan ist.

Dennoch kann eine Nichteinladung in Streitfällen auch Beweisfragen berühren, z. B. ob ein Arbeitnehmer die Möglichkeit hatte, den Betriebsrat auf Missstände hinzuweisen.

🔹 Unser Tipp: Dokumentieren Sie, wenn Sie wiederholt nicht eingeladen werden, und suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Betriebsrat.


5. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie feststellen, dass Sie nicht zur Betriebsversammlung eingeladen wurden, sollten Sie:

  • Ihren Betriebsrat darauf ansprechen und um künftige Einladung bitten.
  • Bei systematischen Verstößen gemeinsam mit anderen Betroffenen handeln.
  • Im Zweifel rechtlichen Rat einholen.

Gerade wenn sich der Betriebsrat wiederholt nicht an seine Pflichten hält, können Arbeitnehmer die Einsetzung eines neuen Betriebsrats oder andere rechtliche Schritte in Betracht ziehen (§ 23 BetrVG). Dabei helfen wir Ihnen gerne, Ihre Rechte zu wahren.

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