Inhalt
Einleitung
Viele Selbstständige fragen sich, ob es problematisch ist, wenn sie nur einen Auftraggeber haben. Vor allem im Dienstleistungsbereich oder bei Freelancern kommt das häufig vor. Doch das kann schnell zum Problem werden: Das Gesetz sieht klare Regeln vor, um Scheinselbstständigkeit zu verhindern. Wer hier nicht aufpasst, riskiert hohe Nachzahlungen und sogar Strafverfahren. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie beachten sollten.
1. Was bedeutet Selbstständigkeit mit nur einem Auftraggeber?
Als Selbstständiger arbeiten Sie grundsätzlich auf eigene Rechnung, mit eigenem Unternehmerrisiko und frei in der Gestaltung Ihrer Arbeitszeit. Problematisch wird es, wenn Ihre Tätigkeit faktisch einer festen Anstellung gleicht – besonders, wenn Sie nur für einen einzigen Auftraggeber arbeiten. Dann kann der Verdacht naheliegen, dass es sich gar nicht um echte Selbstständigkeit, sondern um eine abhängige Beschäftigung handelt.
Merksatz: Wer wirtschaftlich von nur einem Auftraggeber abhängig ist, läuft schnell Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden.
2. Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Auftragnehmer formal selbstständig auftritt, tatsächlich aber weisungsgebunden arbeitet wie ein Arbeitnehmer. Entscheidend ist, wie die tatsächlichen Verhältnisse aussehen, nicht was im Vertrag steht. Typische Anhaltspunkte sind:
- Feste Arbeitszeiten und Arbeitsorte
- Eingliederung in betriebliche Abläufe
- Keine unternehmerischen Entscheidungen (z. B. Preisgestaltung)
- Keine eigenen Betriebsmittel
Das Sozialgesetzbuch (§ 7 Abs. 1 SGB IV) ist hier maßgeblich. Das Bundessozialgericht stellt regelmäßig klar, dass bei nur einem Auftraggeber ein starkes Indiz für Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Merksatz: Entscheidend ist nicht der Vertrag, sondern wie Sie tatsächlich arbeiten.
3. Kriterien der Deutschen Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft bei Verdacht anhand klarer Kriterien. Diese sind u. a.:
- Auftragsstruktur: Arbeiten Sie dauerhaft für nur einen Kunden?
- Weisungsgebundenheit: Gibt es klare Anweisungen, wann und wie Sie arbeiten müssen?
- Eigene Mitarbeiter: Haben Sie eigenes Personal, das Aufträge ausführt?
- Unternehmerrisiko: Tragen Sie wirtschaftliche Risiken, wie sie ein Unternehmer hat?
Liegt eine Arbeitnehmerähnlichkeit vor, kann die DRV ein Statusfeststellungsverfahren durchführen (§ 7a SGB IV).
🔹 Unser Tipp: Führen Sie bei Zweifeln frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durch, um Klarheit zu schaffen.
4. Folgen der Scheinselbstständigkeit
Die Folgen einer Scheinselbstständigkeit sind oft existenzbedrohend:
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Auftraggeber bis zu 4 Jahre rückwirkend (§ 25 Abs. 1 SGB IV)
- Bußgelder und Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
- Rückzahlung von Umsatzsteuer-Vorteilen
- Kündigung durch den Auftraggeber aus Angst vor Haftung
Merksatz: Scheinselbstständigkeit kann sowohl den Selbstständigen als auch den Auftraggeber teuer zu stehen kommen.
5. Wie können Sie sich absichern?
Um sich zu schützen, sollten Sie:
- Möglichst mehrere Auftraggeber haben.
- Eigene Betriebsmittel nutzen (z. B. eigene Software, Büroräume).
- Keine festen Arbeitszeiten akzeptieren.
- Vertragsverhältnisse regelmäßig prüfen lassen.
- Ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV beantragen.
Gerade wenn Sie dauerhaft nur für einen Kunden tätig sind, sollten Sie nicht zögern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Selbstständigkeit rechtssicher zu gestalten.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Verträge frühzeitig prüfen – das spart Zeit, Geld und Nerven.
6. Unser Fazit zum Schluss
Wer selbstständig mit nur einem Auftraggeber arbeitet, bewegt sich oft in einer rechtlichen Grauzone. Umso wichtiger ist es, alle Verträge und Arbeitsabläufe regelmäßig auf Scheinselbstständigkeit zu überprüfen. Eine fundierte rechtliche Beratung kann hier viel Ärger verhindern.
Haben Sie Zweifel? Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: