Was ist bei Berufung oder Revision mitversichert?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob ihre Rechtsschutzversicherung auch dann greift, wenn ein Gerichtsverfahren in die nächste Instanz geht – also Berufung oder Revision eingelegt wird. Gerade im Arbeitsrecht, wo Kündigungsschutzklagen oder Streit um Abfindungen oft in die zweite Instanz wandern, ist das wichtig zu wissen. Hier erfahren Sie, was dabei versichert ist.


1. Was bedeutet Berufung und Revision im Arbeitsrecht?

Wenn Sie vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz (z. B. beim Arbeitsgericht Hamburg) verlieren, können Sie gegen das Urteil Berufung einlegen. Das bedeutet, das Verfahren wird in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neu überprüft – typischerweise vor dem Landesarbeitsgericht (LAG).

Die Revision hingegen ist die nächste Stufe: Hier wird die Entscheidung des LAG rechtlich überprüft – das macht das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Beispiel:
Eine Kündigungsschutzklage wird in erster Instanz abgewiesen. Sie gehen in Berufung vor das LAG. Das LAG bestätigt das Urteil – Sie legen Revision zum BAG ein.


2. Wie weit reicht der Rechtsschutz bei Berufung und Revision?

Die meisten Arbeitsrechtsschutzversicherungen decken auch Berufungs- und Revisionsverfahren ab – solange das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Viele Versicherungen prüfen nach jeder Instanz erneut, ob sie die Kosten weiter übernehmen.

Wichtig: Manche Versicherungen fordern eine Deckungszusage für jede Instanz. Beantragen Sie diese rechtzeitig, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.

Rechtsgrundlage: Die Deckung richtet sich nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Achten Sie auf Klauseln zu „mehrstufiger Deckung“.

🔹 Unser Tipp: Fragen Sie vor Berufung oder Revision Ihren Anwalt, ob die Versicherung schon zugestimmt hat.


3. Was zahlt die Rechtsschutzversicherung konkret?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel:

  • Gerichtskosten in zweiter und dritter Instanz
  • Anwaltskosten, auch für den Fachanwalt
  • Kosten des Gegners, falls Sie unterliegen und zur Zahlung verpflichtet sind (§ 91 ZPO)

Gerade bei Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) ist das wichtig: Hier gilt anders als in erster Instanz (§ 12a ArbGG), dass Sie im Fall einer Niederlage auch die Kosten der Gegenseite tragen müssen.


4. Besonderheit: Keine Pflicht zur Berufung

Beachten Sie: Die Rechtsschutzversicherung kann die Kostendeckung verweigern, wenn die Erfolgsaussichten fehlen oder die Berufung mutwillig erscheint. Ein Fachanwalt muss deshalb oft eine positive Erfolgseinschätzung schreiben.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.06.2019 – 2 AZR 456/18) stellt klar: Ohne Aussicht auf Erfolg droht die Ablehnung.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt beraten, bevor Sie Berufung oder Revision einlegen.


Fazit: Unser Tipp zum Schluss

Berufung oder Revision können im Arbeitsrecht sinnvoll sein – sind aber auch mit einem Kostenrisiko verbunden. Eine gute Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt in der Regel auch die höheren Instanzen ab. Klären Sie die Deckungszusage immer frühzeitig und holen Sie sich rechtlichen Rat.

Möchten Sie wissen, ob sich eine Berufung in Ihrem Fall lohnt? Wir prüfen das für Sie – sprechen Sie uns gerne an!

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