Inhalt
Einleitung
Boni und Tantiemen sind für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Teil des Gehalts – sei es als Anerkennung für gute Leistungen oder als Beteiligung am Unternehmenserfolg. Doch gerade wenn das Arbeitsverhältnis endet oder die Auszahlung ausbleibt, stellen sich viele die Frage: Habe ich Anspruch darauf – oder kann der Arbeitgeber den Bonus einfach streichen?
In diesem Artikel erklären wir, worauf Sie bei Boni und Tantiemen achten sollten und wann sich rechtlicher Beistand lohnt.
1. Was sind Boni und Tantiemen überhaupt?
Boni sind variable Vergütungsbestandteile, die oft an individuelle oder betriebliche Ziele geknüpft sind. Tantiemen sind ebenfalls variable Zahlungen, allerdings meist an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gekoppelt – häufig bei Führungskräften oder Geschäftsführern.
Beide Begriffe sind nicht gesetzlich definiert, werden aber regelmäßig im Arbeitsvertrag oder in betrieblichen Regelungen festgelegt.
🔹
Merksatz: Boni sind erfolgsabhängige Zusatzzahlungen – ein Anspruch darauf hängt von der vertraglichen Regelung ab.
2. Anspruch auf Bonus – vertraglich oder freiwillig?
Ein Bonusanspruch kann sich ergeben aus:
- dem Arbeitsvertrag
- einer Betriebsvereinbarung
- einer betrieblichen Übung
- oder einer Zusage des Arbeitgebers
Fehlt eine klare Regelung, liegt oft keine Verpflichtung zur Zahlung vor. Doch auch freiwillige Boni können zur Pflicht werden, wenn sie über Jahre hinweg regelmäßig gezahlt wurden (Stichwort: betriebliche Übung).
🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie einen schriftlichen oder stillschweigenden Anspruch auf den Bonus haben – nicht alles, was als „freiwillig“ bezeichnet wird, bleibt es auch rechtlich.
3. Regelungen im Arbeitsvertrag prüfen
Der Teufel steckt im Detail: Häufig finden sich im Arbeitsvertrag Klauseln zur Bonuszahlung, die bestimmte Bedingungen anknüpfen:
- Zielvereinbarungen
- Jahresgespräche
- wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens
Fehlt die Zielvereinbarung oder wird diese nie durchgeführt, kann der Arbeitgeber nicht einseitig entscheiden, ob der Bonus entfällt (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2007 – 10 AZR 97/07).
Merksatz: Wenn der Bonus an Zielvereinbarungen geknüpft ist, muss der Arbeitgeber aktiv mitwirken – sonst kann sich ein Anspruch ergeben.
4. Widerrufsvorbehalte und Freiwilligkeitsvorbehalte
Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalte, etwa:
„Ein Bonus kann freiwillig gewährt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.“
Solche Klauseln sind oft unwirksam, wenn sie nicht klar zwischen Leistungsversprechen und Widerruf unterscheiden. Ein pauschaler Ausschluss aller künftigen Ansprüche hält der AGB-Kontrolle meist nicht stand (vgl. BAG, Urteil vom 14.09.2011 – 10 AZR 526/10).
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie unklare oder widersprüchliche Bonusklauseln von einem Fachanwalt prüfen – das kann bares Geld wert sein.
5. Fälligkeit und Auszahlung: Wann muss gezahlt werden?
Die Fälligkeit hängt davon ab, was vertraglich vereinbart wurde. Oft wird der Bonus erst nach Jahresabschluss oder nach Feststellung der Ziele ausgezahlt – meist im Frühjahr des Folgejahres.
Wichtig: Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag können dazu führen, dass Bonusansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden (§ 15 TVG analog).
Merksatz: Wer Bonusansprüche zu spät geltend macht, geht oft leer aus – Fristen prüfen und rechtzeitig handeln!
6. Bonus bei Kündigung oder Krankheit – gibt es einen Anspruch?
Viele Arbeitgeber versuchen, Boni bei Krankheit oder Kündigung zu streichen. Doch pauschale Ausschlüsse sind nicht immer wirksam:
- Bei Kündigung nach Zielerreichung besteht oft ein Anspruch auf anteilige Zahlung (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12).
- Bei längerer Krankheit kann ein Bonus entfallen, wenn er leistungsbezogen ist – nicht aber bei rein unternehmensbezogenen Erfolgsboni.
🔹 Unser Tipp: Eine Kündigung muss nicht zum Verlust des Bonus führen – lassen Sie prüfen, ob Ihnen zumindest ein anteiliger Anspruch zusteht.
7. Tantiemen bei Führungskräften: Besonderheiten
Bei leitenden Angestellten und Geschäftsführern sind Tantieme-Regelungen oft komplex und an Jahresabschlüsse, EBIT-Zahlen oder andere wirtschaftliche Faktoren gebunden. Hier lohnt ein genauer Blick auf:
- Vertragsgrundlagen
- Berechnungsformeln
- Stichtagsregelungen
Gerade im Trennungsfall entstehen hier häufig Streitigkeiten – etwa zur anteiligen Zahlung oder zur Definition des „maßgeblichen Gewinns“.
Merksatz: Tantiemen bei Führungskräften sind oft verhandelbar – und bei Streitigkeiten ein Thema für erfahrene Anwälte.
8. Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie auf einen Bonus oder eine Tantieme hoffen – oder befürchten, leer auszugehen – kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung an. Viele Klauseln sind angreifbar, viele Ansprüche werden zu früh aufgegeben.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern – im laufenden Arbeitsverhältnis oder nach einer Kündigung.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: