Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wo genau der Unterschied zwischen ALG I und ALG II liegt. Beide Leistungen sichern die Existenz, wenn der Job wegfällt – doch sie beruhen auf völlig unterschiedlichen Grundlagen. Wer Anspruch hat, wie viel gezahlt wird und welche Pflichten damit verbunden sind, erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt.


1. Was ist ALG I?

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung. Das heißt: Es wird aus der Arbeitslosenversicherung gezahlt, in die Arbeitnehmer während ihrer Beschäftigung eingezahlt haben. Anspruch auf ALG I hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Wichtige Punkte:

  • Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren (§ 142 SGB III).
  • Die Höhe richtet sich nach Ihrem letzten Einkommen. Sie bekommen etwa 60 % des pauschalierten Nettogehalts (67 % mit Kind).

2. Was ist ALG II?

Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich auch „Hartz IV“ genannt, ist eine Grundsicherungsleistung. Es wird gezahlt, wenn Ihr Einkommen (einschließlich ALG I) nicht ausreicht oder wenn kein Anspruch auf ALG I mehr besteht.

Wichtige Punkte:

  • ALG II ist bedürftigkeitsabhängig. Das heißt: Ihr Vermögen und Einkommen werden geprüft (§ 9 SGB II).
  • Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Regelsatz und den anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung.
  • Auch Personen, die nie gearbeitet haben, können unter Umständen ALG II beziehen.

3. Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

KriteriumALG IALG II
GrundlageVersicherungsleistung (§ 136 SGB III)Grundsicherung (§ 19 SGB II)
AnspruchNur bei vorheriger EinzahlungBedürftigkeitsprüfung
HöheProzentualer Anteil vom NettoFester Regelsatz + Unterkunftskosten
DauerMax. 12 Monate (ältere Arbeitnehmer bis 24 Monate)Unbegrenzt, solange Bedürftigkeit besteht
Anrechnung VermögenKein EinflussVermögensfreibeträge werden geprüft

4. Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten

Mit beiden Leistungen sind Rechte, aber auch Pflichten verbunden:

  • Sie müssen sich arbeitslos melden und aktiv nach Arbeit suchen.
  • Beim ALG I können Sperrzeiten eintreten, z. B. bei Eigenkündigung (§ 159 SGB III).
  • ALG II-Bezieher müssen jede zumutbare Arbeit annehmen und Einkünfte offenlegen.

Die Rechtsprechung hat hierzu mehrfach klargestellt, dass Sanktionen möglich sind, wenn Pflichten verletzt werden.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie Bescheide der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters im Zweifel prüfen – Fehler passieren häufig!


5. Unser Fazit zum Schluss

Was bedeutet das für Sie?
Ob ALG I oder ALG II – beide Leistungen sind wichtig, um die Existenz zu sichern. Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig arbeitslos melden und Ihre Unterlagen vollständig einreichen. Viele Details hängen vom Einzelfall ab. Gerade bei Sperrzeiten, Anrechnungen oder Kürzungen lohnt sich oft der Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: