Was ist der Unterschied zwischen vertraglichem und gesetzlichem Wettbewerbsverbot?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stolpern über den Begriff Wettbewerbsverbot – und fragen sich: Was darf ich eigentlich neben meinem Job machen? Und was nicht? Dabei ist es wichtig zu unterscheiden: Es gibt gesetzliche Regeln, die automatisch gelten – und es gibt vertragliche Abreden, die im Arbeitsvertrag stehen. Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und vertraglichem Wettbewerbsverbot? Das erklären wir hier verständlich und praxisnah.


1. Das gesetzliche Wettbewerbsverbot

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot ist in § 60 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt – und gilt automatisch für alle Arbeitnehmer, auch wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht.

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Arbeitnehmer keine Konkurrenztätigkeit ausüben, also z. B.:

  • kein eigenes Konkurrenzunternehmen gründen,
  • nicht für Wettbewerber arbeiten,
  • keine Kunden oder Kollegen abwerben.

Diese Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz der Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Verstoß kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – von einer Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung (§ 626 BGB) oder sogar Schadensersatzforderungen.


2. Das vertragliche Wettbewerbsverbot

Ein vertragliches Wettbewerbsverbot geht über das gesetzliche Verbot hinaus – und wird explizit im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt. Besonders relevant ist das nachvertragliche Wettbewerbsverbot: Es gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ein solches Verbot ist nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt (§§ 74 ff. HGB):

  • Schriftform der Vereinbarung
  • Begrenzung auf max. 2 Jahre
  • Karenzentschädigung von mindestens 50 % der letzten vertragsgemäßen Vergütung

Ziel ist es, den ehemaligen Arbeitnehmer davon abzuhalten, seinem alten Arbeitgeber direkt Konkurrenz zu machen. Im Gegenzug muss der Arbeitgeber aber auch zahlen.


3. Unterschiede auf einen Blick

KriteriumGesetzliches WettbewerbsverbotVertragliches Wettbewerbsverbot
GeltungsdauerNur während des ArbeitsverhältnissesNach Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich
GrundlageAutomatisch durch Gesetz (§ 60 HGB)Muss ausdrücklich vereinbart sein (§§ 74 ff. HGB)
Schriftform erforderlich?NeinJa
Karenzentschädigung notwendig?NeinJa, mind. 50 % des letzten Gehalts
Rechtsfolge bei VerstoßAbmahnung, Kündigung, SchadensersatzVertragsstrafe, Rückzahlung der Entschädigung möglich

4. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen dürfen oder ob Sie nach Ihrem Jobwechsel in der Branche bleiben können: Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen prüfen. Ein fehlerhaft formuliertes Wettbewerbsverbot ist unwirksam – oder kann Sie unnötig einschränken.

👉 Unser Tipp: Vereinbarte Wettbewerbsverbote sollten nicht ungeprüft hingenommen werden. Wir prüfen für Sie, ob Sie wirklich gebunden sind – oder ob Sie sich frei bewegen dürfen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: