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1. Was ist ein Anerkenntnisurteil?
Ein Anerkenntnisurteil ist ein gerichtliches Urteil, das erlassen wird, wenn die beklagte Partei den Klageanspruch vollständig anerkennt – also zugibt, dass die Forderung der klagenden Partei berechtigt ist. Es wird gemäß § 307 ZPO (Zivilprozessordnung) auf Antrag des Klägers gesprochen.
Das Anerkenntnisurteil ist ein vollwertiges Urteil – aber: Das Gericht prüft nicht mehr, ob die Klage inhaltlich gerechtfertigt ist. Es reicht aus, dass der Beklagte den Anspruch akzeptiert.
Merksatz: Erkennt der Arbeitgeber die Klageforderung sofort oder später vollständig an, kann das Gericht ein Anerkenntnisurteil fällen.
2. Wann wird ein Anerkenntnisurteil erlassen?
Ein solches Urteil kann in zwei Situationen ergehen:
- Sofortiges Anerkenntnis: Direkt nach Klageerhebung – z. B. im Gütetermin.
- Späteres Anerkenntnis: Auch in späteren Stadien des Verfahrens (z. B. im Kammertermin).
Wichtig: Damit ein Anerkenntnisurteil ergeht, muss der Kläger ausdrücklich den Antrag auf Erlass eines solchen Urteils stellen. Schweigt er oder beantragt stattdessen z. B. einen Vergleich, wird kein Anerkenntnisurteil ausgesprochen.
🔹 Unser Tipp: Wenn der Arbeitgeber Ihre Klageforderung anerkennt, sollten Sie mit Ihrem Anwalt besprechen, ob ein Anerkenntnisurteil sinnvoll ist – vor allem im Hinblick auf die Kostenverteilung.
3. Welche Folgen hat das Anerkenntnisurteil?
Ein Anerkenntnisurteil wirkt wie jedes andere Urteil auch:
- Es ist vollstreckbar (§ 704 ZPO).
- Es beendet den Rechtsstreit in der anerkannten Sache.
- Es kann unter Umständen Kostenfolgen haben: Hat der Arbeitgeber den Anspruch sofort anerkannt, kann das Gericht dem Arbeitnehmer trotzdem die Kosten auferlegen (§ 93 ZPO).
Das bedeutet: Wenn die Klage unnötig war (z. B. weil der Arbeitgeber nie verweigert hatte zu zahlen), kann der Kläger auf den Kosten sitzen bleiben – trotz gewonnenem Urteil.
Merksatz: Ein Anerkenntnisurteil kann zur Kostenfalle für den Kläger werden, wenn der Arbeitgeber den Anspruch sofort anerkannt hat.
4. Unterschiede zum Versäumnis- und Vergleichsurteil
Ein Anerkenntnisurteil unterscheidet sich von anderen Urteilsformen:
Urteilsform | Entstehungssituation | Prüfung des Gerichts |
---|---|---|
Anerkenntnisurteil | Beklagter erkennt Anspruch ausdrücklich an | Nein |
Versäumnisurteil | Beklagter erscheint nicht oder äußert sich nicht | Formal, keine Prüfung |
Vergleich | Einigung beider Parteien | Kein Urteil |
Das Anerkenntnisurteil basiert also auf einem aktiven Schritt der beklagten Partei und ist rechtlich verbindlicher als ein einfacher Vergleich.
🔹 Unser Tipp: Bei klaren Ansprüchen kann ein Anerkenntnisurteil sinnvoller sein als ein Vergleich – vor allem, wenn es um Rechtsklarheit oder Durchsetzbarkeit geht.
5. Unser Fazit zum Schluss
Das Anerkenntnisurteil ist ein schneller Weg zu einem vollstreckbaren Titel – vorausgesetzt, die Gegenseite räumt die Forderung ein. Doch gerade beim sofortigen Anerkenntnis kann es für Arbeitnehmer zu überraschenden Kostenrisiken kommen. Lassen Sie daher unbedingt prüfen, ob Sie wirklich klagen sollten oder ob eine vorherige außergerichtliche Geltendmachung sinnvoller ist.
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