Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer freuen sich über einen Bonus – sei es am Jahresende, bei guten Leistungen oder bei Zielerreichung. Doch was steckt rechtlich eigentlich dahinter? Ist der Bonus sicher? Muss er gezahlt werden – auch bei Krankheit oder Kündigung? Und darf der Arbeitgeber willkürlich entscheiden?
Wir erklären Ihnen klar und verständlich, was Sie über Boni im Arbeitsrecht wissen sollten – und wann sich juristische Unterstützung lohnen kann.
1. Was ist ein Bonus im Arbeitsrecht?
Ein Bonus ist eine zusätzliche Vergütung, die der Arbeitgeber freiwillig oder vertraglich zugesagt gewähren kann. Er dient meist als Anreiz für bestimmte Leistungen oder Zielerreichung und wird oft am Jahresende ausgezahlt.
Wichtig: Der Begriff „Bonus“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einer betrieblichen Übung geregelt ist.
Merksatz: Ein Bonus ist nur dann rechtlich durchsetzbar, wenn er klar geregelt oder regelmäßig gezahlt wurde.
2. Welche Arten von Boni gibt es?
Im Arbeitsrecht begegnen uns verschiedene Formen von Bonuszahlungen, zum Beispiel:
- Erfolgsbonus: abhängig vom Unternehmensgewinn
- Leistungsbonus: bei überdurchschnittlicher individueller Leistung
- Zielerreichungsbonus (Target-Bonus): bei Erreichen vereinbarter Ziele
- Weihnachtsbonus: oft freiwillig oder als Teil eines 13. Monatsgehalts
Oft ist der Bonus auch variabel ausgestaltet, d.h. abhängig von der Bewertung durch Vorgesetzte oder vom Erreichen wirtschaftlicher Kennzahlen.
🔹 Unser Tipp: Achten Sie auf genaue Formulierungen im Arbeitsvertrag oder in Zielvereinbarungen – sie entscheiden über Ihren Anspruch.
3. Ist ein Bonus einklagbar?
Ein Bonus kann einklagbar sein, wenn:
- er im Arbeitsvertrag verbindlich zugesagt wurde („Der Mitarbeiter erhält jährlich einen Bonus in Höhe von …“)
- er mehrfach vorbehaltlos gezahlt wurde und so zur betrieblichen Übung geworden ist
- eine Zielvereinbarung getroffen wurde und die Ziele erreicht wurden
Nicht einklagbar ist ein Bonus hingegen, wenn er als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch bezeichnet wird und dies eindeutig kommuniziert wurde.
Merksatz: „Freiwillig“ schützt den Arbeitgeber nur dann, wenn es klar und transparent geregelt ist.
4. Wann darf der Arbeitgeber einen Bonus kürzen oder streichen?
Der Arbeitgeber darf einen Bonus nicht einseitig kürzen oder streichen, wenn:
- es sich um eine verbindliche Zusage handelt
- die Kürzung willkürlich oder diskriminierend ist
- die Zielvereinbarung erfüllt wurde
Zulässig ist hingegen eine Reduzierung bei:
- vertraglich vereinbarter Ermessensausübung („Der Bonus wird nach billigem Ermessen festgelegt“)
- wirtschaftlicher Notlage, wenn das vereinbart wurde
- Nicht-Erreichen der Ziele bei einem Zielbonus
🔹 Kernaussage: Ein Rückgriff auf das sogenannte „billige Ermessen“ (§ 315 BGB) muss objektiv nachvollziehbar und fair sein.
5. Bonus bei Kündigung – was gilt?
Hier wird es häufig streitig. Entscheidend ist:
- Stichtagsregelungen im Vertrag können zulässig sein (z. B. „Bonus nur bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 31.12.“), müssen aber klar und fair formuliert sein
- Ist der Bonus zeitanteilig verdient, kann er auch anteilig verlangt werden – trotz Kündigung
- Bei Zielvereinbarungen, die erreicht wurden, besteht grundsätzlich ein Anspruch
Das Bundesarbeitsgericht stellt klar: Bonuszahlungen dürfen nicht pauschal an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft werden, wenn der Bonus bereits verdient ist (BAG, Urteil vom 13.11.2013 – 10 AZR 848/12).
Merksatz: Ein verdienter Bonus darf nicht durch Stichtagsklauseln nachträglich entzogen werden.
6. Unser Fazit zum Schluss
Ein Bonus ist mehr als eine nette Zugabe – er kann echter Vergütungsbestandteil sein. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Unklare Verträge, fehlende Zielvereinbarungen oder widersprüchliche Klauseln führen schnell zu Streit – vor allem bei Kündigung oder Krankheit.
Lassen Sie Ihre Bonusregelungen prüfen, bevor es zum Konflikt kommt – und setzen Sie Ihre Ansprüche notfalls mit anwaltlicher Hilfe durch. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: