Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist eigentlich ein Deckungsschutz? Besonders wenn es zu einem arbeitsrechtlichen Streit kommt, ist oft nicht klar, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren übernimmt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was es mit dem Begriff Deckungsschutz auf sich hat, wann Sie Anspruch darauf haben und warum es sinnvoll sein kann, sich dabei von einem Fachanwalt unterstützen zu lassen.
1. Was bedeutet Deckungsschutz?
Der Begriff Deckungsschutz bezeichnet die schriftliche Zusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, die Kosten eines bestimmten Rechtsstreits zu übernehmen. Ohne diese Zusage müssen Sie die Kosten für Anwalt, Gericht und mögliche Gutachten selbst tragen.
Das Gesetz verpflichtet die Versicherung nicht automatisch zur Kostenübernahme. Stattdessen wird geprüft, ob Ihr Fall unter den versicherten Leistungsumfang fällt – das ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.
Merksatz: Ohne Deckungszusage gibt es keine Kostenübernahme durch die Versicherung.
2. Wann greift der Deckungsschutz bei einer Rechtsschutzversicherung?
Die Versicherung prüft, ob der Fall von Ihrem Versicherungsvertrag gedeckt ist. Typische Beispiele im Arbeitsrecht sind Kündigungsschutzklagen, Abmahnungen oder Streitigkeiten um Arbeitszeugnisse. Grundlage ist meist § 125 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Achtung: Viele Policen schließen bestimmte Fälle aus, etwa vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen oder alte Konflikte, die schon vor Versicherungsabschluss bestanden.
Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach klargestellt, dass die Ablehnung der Deckung durch die Versicherung nur rechtens ist, wenn tatsächlich ein Ausschlussgrund vorliegt (BAG, Urteil vom 16.11.2000 – 8 AZR 295/99).
Merksatz: Der Versicherer muss Ihren Fall objektiv prüfen – zu Unrecht abgelehnter Deckungsschutz kann einklagbar sein.
3. Wie beantragt man Deckungsschutz?
Der Antrag auf Deckungsschutz kann direkt bei Ihrer Versicherung gestellt werden. Meist erledigt das jedoch Ihr Anwalt für Sie. Dieser schildert den Sachverhalt in einem Deckungsschutzgesuch und begründet, warum der Fall unter Ihre Police fällt.
Viele Versicherer fordern auch eine Kopie der Klage oder des Kündigungsschreibens. Je präziser der Antrag formuliert ist, desto schneller liegt die Deckungszusage vor.
Unser Tipp: Überlassen Sie die Deckungsanfrage am besten gleich einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht – wir übernehmen das routiniert für Sie.
Merksatz: Je sorgfältiger der Antrag, desto weniger Ärger mit der Versicherung.
4. Worauf sollten Sie beim Deckungsschutz achten?
Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung wirklich Arbeitsrecht abdeckt – in manchen Policen ist das nur als Zusatzbaustein enthalten. Achten Sie auch auf Selbstbeteiligungen und Wartezeiten: Häufig gibt es eine Sperrfrist von drei Monaten nach Vertragsbeginn.
Im Streitfall kann es sinnvoll sein, eine Ablehnung der Deckung juristisch überprüfen zu lassen. Hier hat sich gezeigt: Viele Ablehnungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
Merksatz: Lassen Sie eine Deckungsablehnung immer durch einen Anwalt prüfen.
5. Unser Fazit zum Schluss
Was bedeutet das für Sie?
Der Deckungsschutz ist Ihr Schlüssel dafür, dass Ihre Versicherung die Kosten eines arbeitsrechtlichen Konflikts übernimmt. Ohne ihn zahlen Sie aus eigener Tasche. Damit alles reibungslos läuft, sollten Sie frühzeitig klären, ob Ihr Fall versichert ist, und die Deckungsanfrage sorgfältig stellen – am besten mit Unterstützung eines Fachanwalts.
Wenn Ihre Versicherung die Kostenübernahme verweigert, lassen Sie sich davon nicht entmutigen: Wir helfen Ihnen gern, unberechtigte Ablehnungen abzuwehren und Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: