Inhalt
1. Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Was ist eine Abmahnung?“ und welche Folgen kann sie haben? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich, was eine Abmahnung ist, wozu sie dient und wie Sie im Falle einer Abmahnung reagieren sollten. So sind Sie gut vorbereitet, falls es einmal zu einem Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber kommt.
2. Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers, mit der er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers beanstandet. Sie ist damit eine Warnung: Der Arbeitgeber zeigt dem Arbeitnehmer auf, dass er gegen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat und dass er dieses Verhalten in Zukunft unterlassen muss. Andernfalls droht der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen an – bis hin zur Kündigung.
Das Gesetz enthält keine allgemeine Definition der Abmahnung. Sie hat sich jedoch aus der Rechtsprechung entwickelt und ist insbesondere im Zusammenhang mit verhaltensbedingten Kündigungen relevant. Nach § 314 Abs. 2 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis (wie ein Arbeitsverhältnis) nur nach erfolgloser Abmahnung aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Merksatz: Eine Abmahnung ist keine Kündigung – aber oft ihre Vorstufe.
3. Wozu dient eine Abmahnung?
Die Abmahnung hat zwei Hauptfunktionen:
- Rügefunktion: Sie weist den Arbeitnehmer darauf hin, dass sein Verhalten nicht vertragsgerecht war.
- Warnfunktion: Sie kündigt an, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung droht.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in zahlreichen Urteilen betont, dass eine Kündigung wegen Fehlverhaltens regelmäßig nur wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde (z. B. BAG, Urteil vom 19.07.2012 – 2 AZR 782/11).
Merksatz: Ohne vorherige Abmahnung ist eine verhaltensbedingte Kündigung meist unwirksam.
4. Form und Inhalt einer Abmahnung
Eine Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich erfolgen – sie ist formfrei möglich, aus Beweisgründen aber meist schriftlich. Wichtig ist, dass drei Punkte enthalten sind:
- Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens (wer, wann, was).
- Aufforderung, dieses Verhalten künftig zu unterlassen.
- Androhung von Konsequenzen, z. B. Kündigung im Wiederholungsfall.
Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, kann die Abmahnung ihre Warnfunktion erfüllen.
Merksatz: Eine Abmahnung muss klar, konkret und nachvollziehbar sein.
5. Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Erhalten Sie eine Abmahnung, sollten Sie nicht überstürzt handeln. Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Prüfen Sie die Abmahnung: Ist der Vorwurf zutreffend? Ist er konkret genug?
- Widersprechen Sie gegebenenfalls schriftlich, wenn die Abmahnung unberechtigt ist.
- Entfernung aus der Personalakte verlangen, falls die Abmahnung unbegründet ist (§ 83 Abs. 2 BetrVG).
- Rechtzeitig juristischen Rat einholen. Nicht jede Abmahnung ist wirksam – oft lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.
Gerichte können die Entfernung einer Abmahnung anordnen, wenn sie unwirksam ist (z. B. BAG, Urteil vom 19.07.2012 – 2 AZR 782/11).
🔹 Unser Tipp: Reagieren Sie besonnen – eine voreilige Kündigungsschutzklage ist meist nicht nötig, aber eine fundierte Prüfung kann Ihre Position sichern.
6. Unser Fazit zum Schluss
Eine Abmahnung ist ein ernstes Signal, aber noch kein Ende des Arbeitsverhältnisses. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und Ihre Möglichkeiten kennen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: