Was ist eine Selbstbeteiligung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist eigentlich eine Selbstbeteiligung? Gerade bei Rechtsschutzversicherungen oder anderen Versicherungen taucht dieser Begriff immer wieder auf. Wir erklären Ihnen, was dahintersteckt, wie hoch so ein Eigenanteil sein kann und worauf Sie achten sollten, damit Sie am Ende nicht draufzahlen.


1. Was bedeutet Selbstbeteiligung überhaupt?

Der Begriff Selbstbeteiligung beschreibt den Anteil, den Sie im Versicherungsfall selbst zahlen müssen. Das heißt: Die Versicherung übernimmt nicht alle Kosten, sondern Sie beteiligen sich mit einem festen Betrag oder einem prozentualen Anteil.

Ein einfaches Beispiel: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit 300 € Selbstbeteiligung, zahlen Sie bei jedem versicherten Fall diese 300 € selbst – die restlichen Kosten trägt die Versicherung.


2. Wie funktioniert eine Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung?

Gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist die Selbstbeteiligung wichtig zu kennen: In der Regel vereinbaren Versicherer eine fixe Summe, z. B. 150 €, 250 € oder 500 €, die Sie pro Rechtsstreit zahlen müssen.

Beispiel: Wenn Ihr Anwalt für eine Kündigungsschutzklage 2.500 € abrechnet und Ihre Selbstbeteiligung 250 € beträgt, zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung 2.250 €. Die 250 € zahlen Sie aus eigener Tasche.

Das Gesetz sieht keine einheitliche Höhe vor – es hängt vom Versicherungsvertrag ab. Manche Versicherer bieten Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung an.


3. Wann lohnt sich eine Selbstbeteiligung – und wann eher nicht?

Eine Selbstbeteiligung kann sinnvoll sein, weil sie Ihre Versicherungsprämie senkt. Versicherungen kalkulieren: Wer bereit ist, einen Teil selbst zu tragen, hat meist weniger Kleinstschäden und belastet die Versicherung seltener.

Allerdings lohnt sich das nur, wenn Sie sich im Klaren sind: Kommt es zu einem Verfahren, zahlen Sie Ihren Eigenanteil in jedem Fall.

Gerade im Arbeitsrecht können Verfahren mehrere Instanzen durchlaufen. Klären Sie vorab, ob die Selbstbeteiligung mehrfach anfällt – z. B. wenn Sie gegen ein Urteil Berufung einlegen.

🔹 Unser Tipp: Vergleichen Sie Tarife genau und achten Sie darauf, ob die Selbstbeteiligung auch für Beratungsgespräche gilt.


4. Tipps zum Umgang mit Selbstbeteiligungen

Deckungszusage früh klären: Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, holen Sie eine Deckungszusage ein – so wissen Sie, ob Ihre Versicherung zahlt.
Quittungen aufbewahren: Reichen Sie alle Belege ein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Anwalt fragen: Gute Kanzleien helfen Ihnen dabei, die Kosten mit der Versicherung zu klären und Ihre Selbstbeteiligung richtig zu berechnen.


Was bedeutet das für Sie?

Eine Selbstbeteiligung ist kein Grund, auf rechtlichen Beistand zu verzichten. Im Gegenteil: Gerade bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kann ein spezialisierter Anwalt oft viel mehr erreichen, als Sie allein könnten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Deckung zu prüfen und die bestmögliche Lösung zu finden.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zu Ihrer Selbstbeteiligung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung haben.

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