Was ist eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer übersehen eine wichtige Regelung im Kleingedruckten ihres Arbeitsvertrags: die Ausschlussfrist. Sie kann entscheidend darüber sein, ob Sie rückwirkend noch Lohn, Überstundenvergütung oder andere Ansprüche geltend machen können – oder ob Ihr Anspruch verfallen ist. Doch was bedeutet das genau, und worauf müssen Sie achten?


1. Was bedeutet „Ausschlussfrist“?

Eine Ausschlussfrist (auch „Verfallfrist“ genannt) ist eine vertraglich oder tariflich vereinbarte Frist, innerhalb derer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Wird sie versäumt, verfällt der Anspruch – unabhängig davon, ob er eigentlich berechtigt war.

Typisches Beispiel: Sie haben offene Überstunden aus dem letzten Jahr, aber machen diese erst nach 6 Monaten geltend – obwohl Ihr Vertrag eine 3-Monats-Ausschlussfrist enthält. Dann kann Ihr Anspruch verfallen sein.


2. Warum gibt es Ausschlussfristen?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen Rechtssicherheit bekommen. Es ist für beide Seiten schwierig, Jahre später über alte Ansprüche zu streiten. Deshalb begrenzen Ausschlussfristen die Zeitspanne, in der Forderungen noch durchsetzbar sind.

Diese Fristen sind keine Schikane, aber sie erfordern Aufmerksamkeit – insbesondere bei Lohnansprüchen, Boni oder Urlaubsabgeltung.

🔹 Tipp: Prüfen Sie bei jedem Streitfall als Erstes, ob im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist geregelt ist.


3. Welche Arten von Ausschlussfristen gibt es?

In der Praxis finden sich hauptsächlich zweistufige Ausschlussfristen:

  1. Stufe 1: Anspruch schriftlich geltend machen (z. B. innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit)
  2. Stufe 2: Klage erheben, wenn der Arbeitgeber den Anspruch nicht erfüllt (z. B. innerhalb weiterer 3 Monate)

Manche Verträge enthalten nur eine einstufige Frist – hier genügt die schriftliche Geltendmachung.


4. Wie lang darf eine Ausschlussfrist sein?

Laut Rechtsprechung muss die Frist angemessen sein. Die Rechtsprechung hält eine Mindestfrist von 3 Monaten für erforderlich.

Kürzere Fristen (z. B. 4 Wochen) sind unwirksam, weil sie Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen. Auch die Formulierung muss klar und verständlich sein.


5. Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Ist eine Ausschlussfrist wirksam und wird sie versäumt, dann ist der Anspruch endgültig verloren. Anders als bei der regulären Verjährung kann das Recht nicht mehr durchgesetzt werden, selbst wenn es inhaltlich völlig berechtigt war.

Wichtig: Die Frist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs, also z. B. mit dem Tag, an dem der Lohn hätte gezahlt werden müssen.


6. Wann ist eine Ausschlussfrist unwirksam?

Eine Ausschlussfrist ist z. B. unwirksam, wenn:

  • sie unter 3 Monaten liegt
  • sie nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gilt
  • sie den Mindestlohn (§ 3 MiLoG) betrifft
  • sie unverständlich oder überraschend formuliert ist (§ 307 BGB)

Auch Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen – diese gehen vor, wenn sie auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden.

🔹 Tipp: Lassen Sie Ausschlussklauseln immer prüfen – viele sind fehlerhaft oder zu kurz.


7. Unser Fazit zum Schluss

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag sind für viele Arbeitnehmer ein rechtlicher Stolperstein. Wer zu lange wartet, verliert mitunter tausende Euro – selbst bei völlig berechtigten Ansprüchen. Daher gilt: Fristen kennen, schnell handeln und im Zweifel rechtzeitig rechtlichen Rat einholen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind oder ob die Klausel überhaupt wirksam ist – melden Sie sich gerne bei uns. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu sichern, bevor es zu spät ist.

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