Was ist eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie ein Betriebsrat überhaupt ins Leben gerufen wird – besonders, wenn es bisher noch keinen gibt. Ein erster wichtiger Schritt ist die Wahl eines Wahlvorstands. Dafür braucht es häufig eine besondere Art von Versammlung: die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands. Aber was genau ist das eigentlich – und wie läuft das Ganze ab?


1. Was ist eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands?

Die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands ist eine gesetzlich vorgesehene Versammlung der Belegschaft, auf der erstmals der Wahlvorstand gewählt wird, der dann die eigentliche Betriebsratswahl organisiert.

Diese Form der Versammlung kommt ins Spiel, wenn es noch keinen Betriebsrat gibt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 17 Abs. 2 Satz 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern und ist zentral dafür verantwortlich, dass die Wahl rechtskonform durchgeführt wird.


2. Wann ist eine solche Betriebsversammlung erforderlich?

Eine Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands ist immer dann notwendig, wenn:

  • es noch keinen Betriebsrat gibt,
  • keine Gewerkschaft zur Wahl aufruft, und
  • sich keine Initiative des Arbeitgebers zeigt.

Denn: Der Arbeitgeber darf die Betriebsratswahl nicht selbst organisieren, er ist zur Neutralität verpflichtet (§ 20 Abs. 1 BetrVG).

Die Initiative zur Versammlung geht daher oft von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern aus (§ 17 Abs. 3 BetrVG). Diese laden schriftlich zur Versammlung ein – am besten mit einer Tagesordnung und einem Vorschlag zur Wahl des Wahlvorstands.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und holen Sie sich Unterstützung – z. B. durch eine auf Arbeitnehmer spezialisierte Kanzlei.


3. Wer lädt zur Versammlung ein?

Gibt es keinen Betriebsrat und keine Gewerkschaftsinitiative, so können mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer zur Versammlung einladen (§ 17 Abs. 3 BetrVG).

Die Einladung sollte:

  • schriftlich erfolgen (Aushang, E-Mail, schwarzes Brett),
  • Ort, Zeit und Tagesordnung enthalten,
  • mindestens eine Woche vorher erfolgen.

Die Tagesordnung sollte als zentralen Punkt die Wahl des Wahlvorstands enthalten. Eine rechtssichere Formulierung ist entscheidend – hier kann anwaltlicher Rat helfen.


4. Wie läuft die Versammlung ab?

Die Versammlung beginnt mit einer Begrüßung und dem Hinweis auf das Ziel: die Wahl eines Wahlvorstands.

Ablauf:

  1. Erläuterung des Zwecks der Versammlung
  2. Diskussion über die Anzahl und Zusammensetzung des Wahlvorstands
  3. Vorschläge für Mitglieder des Wahlvorstands
  4. Abstimmung (offen oder geheim) über die Besetzung

Das Ergebnis wird schriftlich dokumentiert und bildet die Grundlage für die weitere Betriebsratswahl.


5. Was passiert nach der Wahl?

Nach der Wahl nimmt der Wahlvorstand sofort seine Arbeit auf. Er erstellt:

  • ein Wählerverzeichnis,
  • einen Wahlausschreiben,
  • den Zeitplan für die Wahl.

Der Wahlvorstand muss dabei die gesetzlichen Fristen und Verfahrensregeln einhalten – andernfalls droht die Anfechtbarkeit der Wahl (§ 19 BetrVG).

Hier empfiehlt sich dringend, frühzeitig juristische Beratung einzuholen – schon kleine Formfehler können die Wahl gefährden.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Wahlvorstand nicht allein – rechtliche Begleitung schützt vor kostspieligen Fehlern.


6. Unser Fazit zum Schluss

Die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstands ist der erste formale Schritt zur Gründung eines Betriebsrats. Sie gibt der Belegschaft die Möglichkeit, demokratisch und rechtssicher den Wahlprozess anzustoßen.

Die Hürden sind überschaubar – mit der richtigen Vorbereitung und rechtlicher Unterstützung gelingt dieser Schritt in der Regel problemlos.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Einladung oder Durchführung benötigen: Wir sind für Sie da.

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