Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist eigentlich eine Betriebsvereinbarung und welche Auswirkungen hat sie auf meinen Arbeitsalltag? Die Betriebsvereinbarung ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung – doch nicht jeder weiß, was genau dahintersteckt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was eine Betriebsvereinbarung ist, wer sie abschließt und worauf Sie als Arbeitnehmer achten sollten.
1. Was ist eine Betriebsvereinbarung?
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sie regelt verbindlich bestimmte Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebs. Rechtsgrundlage ist § 77 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Wichtig: Die Betriebsvereinbarung gilt automatisch für alle Beschäftigten des Betriebs – egal, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht.
Merksatz: Eine Betriebsvereinbarung ist eine verbindliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und gilt für alle Arbeitnehmer im Betrieb.
2. Wer schließt eine Betriebsvereinbarung ab?
Verhandlungspartner sind Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 77 BetrVG). Gewerkschaften sind hierbei nicht direkt beteiligt, es sei denn, es handelt sich um eine tarifliche Regelung.
Der Betriebsrat handelt dabei im Interesse der Belegschaft. Er darf Betriebsvereinbarungen nur innerhalb seines Mitbestimmungsrechts abschließen.
Merksatz: Nur der Betriebsrat kann für die Belegschaft eine Betriebsvereinbarung aushandeln – nicht einzelne Arbeitnehmer.
3. Welche Inhalte kann eine Betriebsvereinbarung regeln?
Eine Betriebsvereinbarung kann viele Themen betreffen, zum Beispiel:
- Arbeitszeitmodelle (z. B. Gleitzeit, Schichtpläne)
- Urlaubsregelungen
- Betriebliche Ordnung (z. B. Rauchverbot, Kleiderordnung)
- Datenschutzregelungen
- Boni und Prämien
Nicht erlaubt sind Regelungen, die im Tarifvertrag abschließend geregelt sind (§ 77 Abs. 3 BetrVG).
Merksatz: Betriebsvereinbarungen dürfen keine tariflich geregelten Inhalte abändern – Tarifverträge gehen vor.
4. Formvorschriften und rechtliche Grundlagen
Die Betriebsvereinbarung muss schriftlich abgeschlossen und von beiden Seiten unterschrieben werden (§ 77 Abs. 2 BetrVG). Außerdem muss sie im Betrieb ausgelegt oder elektronisch zugänglich gemacht werden (§ 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).
Ein Beispiel: Die Rechtsprechung hat wiederholt betont, dass eine mündliche „Betriebsvereinbarung“ nicht wirksam ist.
Merksatz: Betriebsvereinbarungen sind nur schriftlich gültig!
5. Grenzen der Betriebsvereinbarung
Arbeitgeber dürfen durch Betriebsvereinbarungen keine Gesetze oder Tarifverträge unterlaufen. Außerdem gilt der sogenannte Günstigkeitsprinzip: Sind einzelvertragliche Regelungen für Sie günstiger als die Betriebsvereinbarung, dann gelten diese (§ 77 Abs. 4 BetrVG).
Beispiel: Eine individuelle Regelung über mehr Urlaubstage im Arbeitsvertrag bleibt bestehen, auch wenn die Betriebsvereinbarung weniger vorsieht.
Merksatz: Gesetz, Tarifvertrag und individuelle Verträge haben Vorrang, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.
6. Unser Fazit zum Schluss
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Werkzeug der Mitbestimmung. Sie regelt viele Details Ihres Arbeitsverhältnisses verbindlich – oft ohne dass Sie es direkt merken. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre individuellen Ansprüche durch eine Betriebsvereinbarung eingeschränkt werden dürfen, lassen Sie sich beraten. Gerne prüfen wir Ihre Situation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: