Was ist eine D&O-Versicherung?

Einleitung

Was ist eine D&O-Versicherung? Diese Frage stellen sich viele, die eine verantwortungsvolle Position im Unternehmen innehaben – sei es als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter. Denn eines ist klar: Wer weitreichende Entscheidungen trifft, kann auch schnell ins Visier von Schadensersatzforderungen geraten. Eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Insurance) schützt Führungskräfte genau vor solchen finanziellen Risiken.


1. Was ist eine D&O-Versicherung?

Die D&O-Versicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter. Sie tritt ein, wenn Führungskräfte wegen einer angeblichen oder tatsächlichen Pflichtverletzung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden – entweder vom eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder von Dritten (Außenhaftung).

Gedeckt sind in der Regel sowohl berechtigte Ansprüche als auch die Kosten der Abwehr unberechtigter Forderungen, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten.


2. Wer braucht eine D&O-Versicherung – und warum?

Eine D&O-Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte. Warum? Weil diese Personen eine hohe Verantwortung tragen und bei Fehlentscheidungen persönlich haften – mit ihrem Privatvermögen.

Typische Beispiele:

  • Unterlassene Kontrolle von Compliance-Vorgaben
  • Fehlerhafte Investitionsentscheidungen
  • Versäumnisse bei der Insolvenzreife (§ 15a InsO)

🔹 Unser Tipp: Wer als Geschäftsführer handelt, sollte niemals ohne D&O-Versicherung arbeiten – sonst drohen im Ernstfall existenzielle Folgen.


3. Welche Risiken deckt die D&O-Versicherung ab?

Die D&O-Versicherung deckt typischerweise:

  • Innenhaftung: Ansprüche des Unternehmens gegen eigene Organpersonen
  • Außenhaftung: Ansprüche Dritter, z. B. Geschäftspartner oder Insolvenzverwalter
  • Rechtsschutzfunktion: Kosten der Rechtsverteidigung (auch bei unbegründeten Vorwürfen)
  • Vermögensschäden: Also keine Sach- oder Personenschäden, sondern rein finanzielle Verluste

Wichtig: Vorsatz, Geldstrafen und Bußgelder sind nicht versichert.


4. Was ist bei Abschluss und Geltendmachung zu beachten?

Beim Abschluss einer D&O-Versicherung sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Versicherungssumme: Ausreichend hoch für das konkrete Risiko (oft mehrere Millionen Euro)
  • Nachmeldefristen: Auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt sollten Handlungen noch gemeldet werden können
  • Versicherungsbedingungen: Sind Alt-Fälle und neue Mandate abgedeckt? Gibt es Ausschlüsse?

Im Ernstfall gilt: Sofortmeldung an den Versicherer – und keine Schuldeingeständnisse, bevor die Versicherung eingeschaltet ist.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie den Vertrag von einem arbeitsrechtlich erfahrenen Anwalt prüfen – viele Klauseln sind tückisch formuliert.


5. D&O-Versicherung im Arbeitsrecht: Relevanz für Geschäftsführer

Für Geschäftsführer hat die D&O-Versicherung eine besondere arbeitsrechtliche Relevanz: Anders als „normale“ Arbeitnehmer genießen sie keinen gesetzlichen Kündigungsschutz und haften unter Umständen uneingeschränkt persönlich.

Besonders brisant wird es, wenn das Unternehmen insolvent ist. Der Insolvenzverwalter prüft regelmäßig, ob Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer bestehen – etwa wegen verspäteter Insolvenzanmeldung oder unzulässiger Zahlungen (§ 64 GmbHG a.F. / § 15b InsO n.F.).


Unser Fazit zum Schluss

Wenn Sie als Geschäftsführer, Vorstand oder leitender Angestellter handeln, tragen Sie enorme Verantwortung – und haften im Zweifel mit dem, was Sie sich über Jahre aufgebaut haben. Eine D&O-Versicherung ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Schutzschild.

Sie sind unsicher, ob Ihre Versicherung im Ernstfall wirklich greift? Oder Sie brauchen Unterstützung bei der Abwehr einer Forderung? Sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie persönlich und diskret.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: