Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld beziehen, hören früher oder später vom Begriff Eingliederungsvereinbarung. Doch was steckt eigentlich dahinter? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus – und was sollten Sie wissen, bevor Sie unterschreiben? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um keine Nachteile zu riskieren.


1. Was ist eine Eingliederungsvereinbarung?

Die Eingliederungsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Arbeitsuchendem und dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit. Sie regelt, welche Schritte unternommen werden, um Sie wieder in Arbeit zu bringen (§ 15 SGB II).

Das Gesetz sieht vor, dass in der Vereinbarung gegenseitige Pflichten festgelegt werden: Das Jobcenter unterstützt Sie zum Beispiel mit Weiterbildungen oder Vermittlungsvorschlägen, während Sie sich im Gegenzug aktiv um Arbeit bemühen.


2. Welche Inhalte hat eine Eingliederungsvereinbarung?

Eine Eingliederungsvereinbarung muss bestimmte Punkte enthalten:

  • Ziele und Maßnahmen: Welche Arbeit angestrebt wird und wie Sie dahin kommen sollen (z. B. Bewerbungstraining, Schulungen).
  • Pflichten des Jobcenters: Welche Leistungen Sie vom Jobcenter erwarten können.
  • Pflichten des Arbeitsuchenden: Wie viele Bewerbungen Sie schreiben oder Termine wahrnehmen müssen.
  • Folgen bei Pflichtverletzungen: Welche Sanktionen drohen, wenn Sie sich nicht an die Vereinbarung halten.

Rechtsgrundlage ist § 15 SGB II. Ein bekanntes Beispiel aus der Rechtsprechung: Das Bundessozialgericht hat betont, dass eine Eingliederungsvereinbarung nur gültig ist, wenn sie transparent und zumutbar ist.

🔹 Unser Tipp: Lesen Sie die Vereinbarung immer genau durch – Sie dürfen auch Änderungen vorschlagen.


3. Muss ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben?

Grundsätzlich ja – das Jobcenter ist verpflichtet, Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung anzubieten. Sie sind aber nicht verpflichtet, alles unhinterfragt zu unterschreiben.

Können Sie sich mit dem Sachbearbeiter nicht einigen, kann die Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden. Das bedeutet, das Jobcenter erlässt die Inhalte einseitig in Form eines Bescheids. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen.


4. Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?

Halten Sie sich nicht an Ihre Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, drohen Sanktionen: Ihnen kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden, zum Beispiel um 10 % oder mehr. Wiederholte Pflichtverletzungen können zu noch höheren Kürzungen führen.

Die Sanktionen müssen jedoch verhältnismäßig sein. Drastische Kürzungen sind nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar.

🔹 Unser Tipp: Melden Sie sich frühzeitig bei Problemen – oft lassen sich Missverständnisse mit dem Jobcenter klären.


5. Unser Fazit zum Schluss

Die Eingliederungsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben – aber auch ein Dokument mit verbindlichen Pflichten. Nehmen Sie sie nicht auf die leichte Schulter. Wenn Sie unsicher sind, ob die Inhalte für Sie zumutbar sind, lassen Sie sich beraten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren und unnötige Sanktionen zu vermeiden.

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