Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung: „Muss ich jetzt wirklich bis zum Ende des Verfahrens zuhause bleiben?“ Oder: „Kann ich nicht einfach weiterarbeiten – schließlich glaube ich ja, dass die Kündigung unwirksam ist.“
In solchen Fällen kann eine Klage auf Weiterbeschäftigung sinnvoll sein. Sie ermöglicht es dem Arbeitnehmer, trotz ausgesprochener Kündigung weiter im Betrieb zu arbeiten, bis das Gericht über die Kündigungsschutzklage entschieden hat. Wann genau das geht, wie Ihre Chancen stehen und worauf Sie achten müssen – das erklären wir hier.
1. Was ist eine Klage auf Weiterbeschäftigung?
Die Klage auf Weiterbeschäftigung ist ein einstweiliges Verfahren, mit dem Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber verpflichten wollen, sie bis zum rechtskräftigen Abschluss einer Kündigungsschutzklage weiterzubeschäftigen.
Ziel ist also nicht, die Kündigung direkt zu beseitigen (das passiert in der Kündigungsschutzklage), sondern bis zur endgültigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung weiterarbeiten zu dürfen.
Merksatz: Mit der Klage auf Weiterbeschäftigung sichern Sie sich Ihr Recht auf Arbeit – bis das Gericht endgültig entscheidet.
2. In welchen Situationen kommt sie vor?
Typisch ist der Fall, dass ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und gleichzeitig (oder etwas später) feststellt, dass der Arbeitgeber ihn nicht weiterbeschäftigt, obwohl die Erfolgsaussichten der Klage gut stehen.
Eine Klage auf Weiterbeschäftigung kommt dann in Betracht, wenn:
- kein wichtiger Grund für die Nichtbeschäftigung vorliegt,
- die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausfällt,
- der Arbeitgeber zum Beispiel versucht, Druck auszuüben oder die Kündigung „durchzusetzen“.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie früh prüfen, ob sich eine Klage auf Weiterbeschäftigung lohnt – besonders bei langen Verfahren oder schwieriger wirtschaftlicher Lage.
3. Voraussetzungen für die Klage
Eine Klage auf Weiterbeschäftigung hat gute Erfolgsaussichten, wenn:
- eine Kündigungsschutzklage bereits anhängig ist,
- der Arbeitnehmer ein schutzwürdiges Interesse an der Weiterbeschäftigung hat,
- keine überwiegenden betrieblichen Interessen dagegen sprechen,
- die Aussichten auf Erfolg der Kündigungsschutzklage erkennbar gut sind.
Rechtlich stützt sich die Klage häufig auf § 611a BGB (Vertragspflicht zur Beschäftigung) sowie auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
Merksatz: Wer seine Kündigungsschutzklage gut begründen kann, hat auch Chancen auf eine erfolgreiche Klage auf Weiterbeschäftigung.
4. Unterschiede zur Kündigungsschutzklage
Wichtig: Die Klage auf Weiterbeschäftigung ersetzt nicht die Kündigungsschutzklage – sie ergänzt sie.
Kündigungsschutzklage | Klage auf Weiterbeschäftigung |
---|---|
prüft, ob die Kündigung wirksam ist | verlangt Beschäftigung trotz Kündigung |
dauert oft Monate | kann schneller entschieden werden |
führt ggf. zu Abfindung oder Weiterbeschäftigung | ermöglicht vorläufige Rückkehr an den Arbeitsplatz |
Merksatz: Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, braucht die Kündigungsschutzklage – die Weiterbeschäftigungsklage ist ein zusätzlicher Hebel.
5. Ablauf und gerichtliche Entscheidung
Die Klage auf Weiterbeschäftigung wird meist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (§§ 935 ff. ZPO) gestellt. Das Verfahren ist dringlich und wird schnell entschieden.
Das Arbeitsgericht prüft insbesondere:
- Gibt es ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers?
- Sind die Erfolgsaussichten der Hauptklage (Kündigungsschutzklage) gut?
- Überwiegen die Interessen des Arbeitgebers oder die des Arbeitnehmers?
Eine Entscheidung fällt häufig innerhalb weniger Wochen. Manche Gerichte nutzen auch eine interne Verfügung im Kammertermin (§ 61a Abs. 2 ArbGG).
🔹 Unser Tipp: Eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung kann Sie finanziell entlasten und Ihre Verhandlungsposition stärken.
6. Was passiert bei Obsiegen oder Unterliegen?
Wenn das Gericht die Klage auf Weiterbeschäftigung stattgibt, muss der Arbeitgeber Sie weiterbeschäftigen – zu den bisherigen Bedingungen.
Wird die Klage abgewiesen, bleiben Sie bis zur Entscheidung der Kündigungsschutzklage freigestellt – mit allen wirtschaftlichen und psychischen Nachteilen.
Wichtig: Auch wenn die Klage abgelehnt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kündigung wirksam ist – darüber entscheidet weiterhin die Hauptsache.
Merksatz: Eine gescheiterte Klage auf Weiterbeschäftigung ist kein Beinbruch – aber ein erfolgreicher Antrag bringt oft Rückenwind.
Unser Fazit zum Schluss
Die Klage auf Weiterbeschäftigung ist ein starkes Werkzeug, um sich nicht von heute auf morgen aus dem Arbeitsleben drängen zu lassen. Sie signalisiert Standhaftigkeit und Verhandlungskraft.
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, prüfen wir für Sie gern, ob auch eine Weiterbeschäftigungsklage in Ihrem Fall sinnvoll ist. Unsere spezialisierten Anwälte helfen Ihnen schnell und zuverlässig.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: