Was ist eine Klageerweiterung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer stellen während eines laufenden Verfahrens fest, dass es noch weitere Punkte gibt, die sie eigentlich auch vom Gericht geklärt haben möchten. Ein typisches Beispiel: Die Kündigungsschutzklage läuft bereits – aber es geht auch noch um offene Gehaltsansprüche oder ein gutes Zeugnis. In solchen Fällen kann eine sogenannte Klageerweiterung helfen.

Doch was genau bedeutet das? Und wann ist sie sinnvoll oder sogar notwendig? Wir erklären es Ihnen einfach und verständlich.


1. Was ist eine Klageerweiterung?

Eine Klageerweiterung bedeutet, dass während eines bereits laufenden gerichtlichen Verfahrens weitere Ansprüche geltend gemacht werden – zusätzlich zu denen, die in der ursprünglichen Klage enthalten waren.

Beispiel: Sie klagen gegen Ihre Kündigung (§ 4 KSchG) – und im Laufe des Verfahrens stellen Sie fest, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen noch Überstunden oder Bonuszahlungen schuldet. Dann können Sie diese neuen Ansprüche mit einer Klageerweiterung in denselben Prozess einbringen.


2. Wann ist eine Klageerweiterung sinnvoll?

Eine Klageerweiterung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Vermeidung eines zweiten Prozesses: Alles wird in einem Verfahren geklärt.
  • Taktik: In Vergleichsgesprächen erhöht eine zusätzliche Forderung den Verhandlungsdruck.
  • Kostenersparnis: Nur ein Verfahren, nur eine Terminsgebühr.

Gerade im Arbeitsrecht ist das relevant, weil oft mehrere Streitpunkte (z. B. Kündigung, Zeugnis, Lohnansprüche) miteinander verknüpft sind.

🔹 Unser Tipp: Überlegen Sie frühzeitig, welche Themen Sie mit dem Verfahren klären möchten – und besprechen Sie das mit Ihrem Anwalt.


3. Welche Voraussetzungen gelten?

Die Klageerweiterung ist grundsätzlich jederzeit möglich, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsgericht muss die Erweiterung zulassen (§ 263 ZPO).
  • Die Gegenseite muss dazu angehört werden.
  • Wenn der neue Anspruch „anderer Streitgegenstand“ ist, spricht man von einer echten Klageerweiterung. Diese ist nur zulässig, wenn das Gericht sie nicht als „Verzögerung“ des Verfahrens ansieht.

Ein Beispiel für eine unproblematische Erweiterung ist der Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses im Kündigungsschutzprozess – das Gericht lässt solche Erweiterungen in der Regel zu.


4. Wie läuft die Klageerweiterung ab?

Die Erweiterung erfolgt formlos durch Schriftsatz oder auch im Gerichtstermin. Typischer Ablauf:

  1. Der Kläger stellt den neuen Antrag schriftlich oder mündlich.
  2. Das Gericht gibt der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme.
  3. Das Gericht entscheidet, ob es die Klageerweiterung zulässt (§ 263 ZPO).
  4. Die Erweiterung wird in den Prozess einbezogen.

Wichtig: Die neuen Ansprüche müssen klar formuliert und begründet werden – bestenfalls mit Belegen wie Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag oder E-Mails.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich anwaltlich beraten, damit Ihre Klageerweiterung nicht an Formfehlern scheitert.


5. Kosten und Risiken

Durch die Klageerweiterung steigen die Gerichtskosten und ggf. auch die Anwaltskosten, denn der Streitwert erhöht sich.

Beispiel: Wird zur Kündigungsschutzklage (Streitwert meist 3 Bruttomonatsgehälter) zusätzlich ein Anspruch auf 5.000 € Bonuszahlung erhoben, erhöht sich der Gesamtstreitwert – und damit die Kosten.

Zudem besteht das Risiko, dass der neue Anspruch abgewiesen wird. Dann muss der Kläger diesen Teil der Kosten tragen.


Unser Fazit zum Schluss

Die Klageerweiterung ist ein sinnvolles Werkzeug, um mehrere arbeitsrechtliche Streitpunkte in einem Verfahren zu bündeln. Gerade in Kündigungsschutzklagen kann das strategisch klug sein – etwa, um ein besseres Verhandlungsergebnis zu erzielen.

Allerdings sollten Sie genau prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob der zusätzliche Aufwand wirklich lohnt. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie dabei unterstützen und die richtige Strategie mit Ihnen entwickeln.

👩‍⚖️ Sie möchten wissen, ob eine Klageerweiterung in Ihrem Fall sinnvoll ist? Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Erstberatung – wir helfen Ihnen weiter.

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