Inhalt
Einleitung
Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein Schock: Plötzlich steht die berufliche und finanzielle Sicherheit auf dem Spiel. Doch nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Viele Betroffene fragen sich deshalb: „Was kann ich gegen meine Kündigung tun?“ – Die Antwort lautet oft: mit einer Kündigungsschutzklage.
In diesem Artikel erklären wir, was genau eine Kündigungsschutzklage ist, wie sie funktioniert und worauf Sie als Arbeitnehmer achten sollten.
1. Was bedeutet „Kündigungsschutzklage“?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht, mit dem sich Arbeitnehmer gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wehren können. Ziel der Klage ist es festzustellen, dass die Kündigung unwirksam ist – also das Arbeitsverhältnis weiter besteht.
Das Gesetz spricht hier von einer sog. Bestandschutzklage (§ 4 Kündigungsschutzgesetz – KSchG).
Merksatz: Mit der Kündigungsschutzklage können Sie sich dagegen wehren, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet.
2. Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich besonders dann, wenn:
- Sie länger als 6 Monate im Betrieb gearbeitet haben und
- Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt (§ 23 KSchG)
Denn in diesem Fall gilt das Kündigungsschutzgesetz – und das bedeutet: Eine Kündigung ist nur aus bestimmten Gründen zulässig, z. B. betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt (§ 1 KSchG).
Aber auch wenn der Betrieb kleiner ist oder die Probezeit noch läuft, kann eine Klage im Einzelfall sinnvoll sein – etwa bei Diskriminierung, Fehlverhalten des Arbeitgebers oder Formfehlern.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie immer prüfen, ob Ihre Kündigung angreifbar ist – häufig ist mehr möglich, als Sie denken.
3. Welche Fristen gelten?
Die wichtigste Frist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Das heißt:
Sobald Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben, muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Merksatz: Wer die 3-Wochen-Frist verpasst, verliert fast immer seinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
4. Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klage beim zuständigen Arbeitsgericht. Dann folgen meist diese Schritte:
- Gütetermin – ein erster Termin zur Einigung, oft schon 3–6 Wochen nach Klageeinreichung
- Vergleichsverhandlung – viele Verfahren enden hier mit einer Abfindung
- Kammertermin – wenn keine Einigung möglich ist, folgt eine Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme und Urteil
Während des Verfahrens bleibt das Arbeitsverhältnis rechtlich bestehen. Sie haben ggf. Anspruch auf Weiterbeschäftigung, Lohnnachzahlung oder eine Abfindung, wenn ein Vergleich geschlossen wird.
🔹 Praxis-Tipp: In vielen Fällen erzielen wir durch eine geschickte Verhandlungsstrategie deutlich bessere Ergebnisse – z. B. Abfindungen oder Zeugnisse.
5. Welche Erfolgsaussichten gibt es?
Das hängt stark vom Einzelfall ab. Erfolgsaussichten bestehen vor allem, wenn:
- keine oder eine fehlerhafte Sozialauswahl erfolgt ist
- der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde (§ 102 BetrVG)
- die Kündigung formale Mängel aufweist (z. B. fehlende Unterschrift)
- kein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt
- ein Sonderkündigungsschutz besteht (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung)
Merksatz: Je schlechter vorbereitet der Arbeitgeber – desto höher Ihre Chancen!
6. Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
- den Gerichtskosten (die in der 1. Instanz meist keiner zahlen muss, wenn kein Vergleich geschlossen wird)
- den Anwaltskosten – diese richten sich nach dem Streitwert (meist drei Bruttomonatsgehälter)
Gute Nachrichten für viele: Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist die gesamten Kosten. Und wer nur ein geringes Einkommen hat, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
🔹 Unser Tipp: Fragen Sie uns gern – wir prüfen kostenlos, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt.
7. Unser Fazit zum Schluss
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben. Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar – selbst wenn sie auf den ersten Blick formal korrekt erscheinen. Die Kündigungsschutzklage gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zu wehren – mit dem Ziel, entweder den Job zu behalten oder eine gute Abfindung auszuhandeln.
Warten Sie nicht zu lange: Die Frist von drei Wochen läuft schnell ab.
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