Was ist eine Kündigungsschutzklage mit Abfindungsziel?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich: Soll ich klagen – oder lieber gleich die Abfindung nehmen? Häufig geht es bei einer Kündigungsschutzklage gar nicht in erster Linie darum, den Arbeitsplatz zurückzubekommen. Vielmehr wird geklagt, um am Ende eine möglichst gute Abfindung zu erzielen. In diesem Artikel erklären wir, was genau eine Kündigungsschutzklage mit Abfindungsziel ist, wie sie funktioniert – und worauf Sie achten sollten.


1. Was bedeutet „Kündigungsschutzklage mit Abfindungsziel“?

Eine Kündigungsschutzklage richtet sich formal gegen die Wirksamkeit einer Kündigung (§ 4 KSchG). Der Arbeitnehmer will feststellen lassen, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet wurde.

Bei einer Klage mit Abfindungsziel geht es dem Arbeitnehmer aber nicht darum, tatsächlich zurückzukehren, sondern darum, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, um eine Abfindung zu verhandeln. Viele Arbeitgeber sind bereit, im Rahmen eines Vergleichs zu zahlen – insbesondere dann, wenn die Erfolgsaussichten der Klage für den Arbeitnehmer gut stehen.


2. Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Eine Klage lohnt sich besonders, wenn:

  • das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb und länger als 6 Monate im Job, § 1 KSchG),
  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen (z. B. keine soziale Rechtfertigung),
  • der Arbeitgeber formale Fehler gemacht hat (z. B. fehlende Anhörung des Betriebsrats, § 102 BetrVG),
  • oder wenn der Arbeitgeber bereit zu einer einvernehmlichen Lösung mit Abfindung ist.

Ob Sie wirklich weiterarbeiten möchten oder lieber mit einer Abfindung gehen, ist oft eine strategische und persönliche Frage.

🔹 Unser Tipp: Wenn Sie die Kündigung nicht einfach hinnehmen wollen, aber ohnehin nicht zurück ins Unternehmen möchten, ist die Klage mit Abfindungsziel eine kluge Option.


3. Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess mit Abfindungsziel ab?

  1. Klageeinreichung innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).
  2. Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, meist binnen weniger Wochen.
  3. In diesem frühen Termin wird oft ein Vergleich angeboten – häufig mit Abfindung.
  4. Falls keine Einigung: Kammertermin mit Beweisaufnahme und Urteil.
  5. Häufige Praxis: Selbst kurz vor dem Urteil schließen die Parteien noch einen Vergleich.

Die Gerichte sprechen keine Abfindung von sich aus – es sei denn, es handelt sich um einen Sonderfall nach § 9 KSchG (unzumutbare Weiterbeschäftigung trotz unwirksamer Kündigung).


4. Wie hoch kann die Abfindung sein?

Ein gängiger Richtwert ist:

📌 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr – dieser Satz wird oft als Ausgangspunkt in Vergleichen genutzt.

Je nach:

  • Prozessaussichten,
  • wirtschaftlicher Lage des Unternehmens,
  • sozialem Druck auf Arbeitgeber (z. B. bevorstehende Betriebsratswahl),
  • Verhandlungsgeschick des Anwalts

kann die Abfindung deutlich höher oder niedriger ausfallen.

🔹 Unser Tipp: Mit einer klugen Verhandlungsstrategie lässt sich oft mehr als der „Standardwert“ erreichen.


5. Welche Risiken gibt es?

  • Kein Anspruch auf Abfindung: Wer verliert, bekommt im Urteil keine Abfindung zugesprochen.
  • Kostenrisiko: Bei Unterliegen oder ohne Vergleich trägt jede Partei ihre Kosten selbst (§ 12a ArbGG) – Anwaltskosten können dennoch anfallen.
  • Verlust von Arbeitslosengeld: Wenn man selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann eine Sperrzeit folgen (§ 159 SGB III). Das gilt nicht bei gerichtlichem Vergleich.

6. Wann sollte man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Gerade wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Klage mit Abfindungsziel zu erheben, ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Denn:

  • Die Klage muss fristgerecht und richtig formuliert werden.
  • Die Erfolgsaussichten sollten realistisch eingeschätzt werden.
  • Ein erfahrener Anwalt kann den Arbeitgeber zu einem besseren Vergleich bewegen.

Je früher Sie uns kontaktieren, desto besser sind die Verhandlungschancen – auch schon vor der Klageerhebung ist oft eine strategische Vorbereitung sinnvoll.

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Klage frühzeitig prüfen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Einschätzung bis zum Vergleich.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich nicht vorschnell mit einem einfachen „Gehen“ zufriedengeben. Mit einer Kündigungsschutzklage mit Abfindungsziel setzen Sie ein klares Signal: Sie geben nicht kampflos auf. Und schaffen die Voraussetzung, um vielleicht mit einer attraktiven Abfindung in einen neuen Lebensabschnitt zu starten.

👉 Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Erstberatung – persönlich oder digital. Wir klären mit Ihnen die Erfolgsaussichten und besprechen Ihre Strategie.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: