Was ist eine ordnungsgemäße Anhörung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer hören zum ersten Mal im Zusammenhang mit einer Kündigung, dass ihr Betriebsrat ordnungsgemäß angehört werden muss. Doch was heißt das konkret? Was verlangt das Gesetz und worauf kommt es wirklich an? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was eine ordnungsgemäße Anhörung ist, welche Voraussetzungen gelten und was passiert, wenn sie fehlerhaft ist.


1. Was bedeutet „ordnungsgemäße Anhörung“?

Die Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung ist in § 102 Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) geregelt. Danach darf ein Arbeitgeber eine Kündigung erst aussprechen, nachdem der Betriebsrat angehört wurde.

Ordnungsgemäß bedeutet dabei:

  • Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vollständig und wahrheitsgemäß über die geplante Kündigung informieren.
  • Die Mitteilung muss alle entscheidungsrelevanten Umstände enthalten, z. B. Kündigungsart (ordentlich/außerordentlich), Kündigungsgrund, Sozialdaten (z. B. Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten) und etwaige Abmahnungen.

2. Warum ist die ordnungsgemäße Anhörung so wichtig?

Die Anhörungspflicht schützt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Sie soll sicherstellen, dass dieser die Interessen der Belegschaft wahren kann und dem Arbeitgeber ggf. Einwände mitteilt.

Das Gesetz sieht vor, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde (§ 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) betont immer wieder die strenge Bindung an dieses Verfahren (z. B. BAG, Urteil vom 22.09.2016 – 2 AZR 700/15).

🔹 Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Betriebsrat, ob er ordnungsgemäß informiert wurde, wenn Sie Zweifel haben.


3. Ablauf einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats

In der Praxis läuft die Anhörung oft so ab:

  1. Mitteilung: Der Arbeitgeber übergibt dem Betriebsrat schriftlich alle relevanten Informationen.
  2. Frist: Der Betriebsrat hat eine gesetzliche Frist zur Stellungnahme – bei einer ordentlichen Kündigung meist eine Woche, bei einer außerordentlichen Kündigung drei Tage (§ 102 Abs. 2 BetrVG).
  3. Reaktion: Der Betriebsrat kann zustimmen, Bedenken äußern oder widersprechen. Der Arbeitgeber muss die Stellungnahme berücksichtigen, ist aber nicht an sie gebunden.

4. Fehler bei der Anhörung: Folgen für die Kündigung

Fehlerhafte oder unterlassene Anhörungen passieren häufiger, als viele denken:

  • Fehlen wichtige Angaben (z. B. frühere Abmahnungen), gilt die Anhörung als nicht ordnungsgemäß.
  • Auch falsche oder unvollständige Informationen machen die Anhörung angreifbar.
  • Die Folge: Die Kündigung ist formal unwirksam.

Das Bundesarbeitsgericht ist hier streng: Auch kleine formale Fehler können eine Kündigung zu Fall bringen (BAG, Urteil vom 12.01.2006 – 2 AZR 179/05).

🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die Wirksamkeit Ihrer Kündigung immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen!


5. Unser Fazit zum Schluss

Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist eine zwingende Voraussetzung für jede wirksame Kündigung in Betrieben mit Betriebsrat. Fehler führen oft dazu, dass Arbeitnehmer ihre Kündigung erfolgreich angreifen können.

Wenn Sie Zweifel haben, ob bei Ihnen alles mit rechten Dingen zuging, lassen Sie Ihre Kündigung prüfen. Wir unterstützen Sie dabei gern, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: