Inhalt
1. Was ist eine Outplacement-Beratung?
Viele Arbeitnehmer stehen nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag erst einmal ratlos da. Wie geht es beruflich weiter? Genau hier setzt die Outplacement-Beratung an.
Outplacement bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie „Platzierung nach außen“ – also die Begleitung und Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Ziel ist es, so schnell wie möglich eine neue, passende Stelle zu finden – und dabei nicht in ein berufliches Loch zu fallen.
Outplacement-Berater unterstützen z. B. durch:
- Analyse der persönlichen Stärken und Interessen
- Erarbeitung neuer Karriereziele
- Optimierung von Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen
- Training für Vorstellungsgespräche
- Vermittlung neuer Kontakte oder Stellenangebote
Merksatz: Outplacement-Beratung hilft, schneller und gezielter einen neuen Job zu finden – mit professioneller Begleitung.
2. Für wen ist Outplacement sinnvoll?
Outplacement richtet sich in erster Linie an Fach- und Führungskräfte, aber auch an Mitarbeiter in Schlüsselpositionen. Gerade bei größeren Umstrukturierungen oder betriebsbedingten Kündigungen (z. B. Sozialplan) kann eine Outplacement-Beratung Bestandteil des Trennungsprozesses sein.
Aber: Auch Arbeitnehmer ohne Führungsfunktion können davon profitieren – etwa wenn sie sich auf dem Arbeitsmarkt schwerer tun oder sich gezielt neu ausrichten wollen.
Oft wird Outplacement genutzt bei:
- Betriebsbedingten Kündigungen
- Aufhebungsverträgen
- Schließung von Abteilungen oder Standorten
🔹 Unser Tipp: Auch wenn Ihnen keine Beratung angeboten wird – fragen Sie aktiv danach. Gerade im Rahmen eines Aufhebungsvertrags lässt sich dies oft noch verhandeln.
3. Wer bezahlt die Outplacement-Beratung?
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Kosten – entweder freiwillig oder im Rahmen einer einvernehmlichen Trennung. Das ist vor allem bei größeren Unternehmen oder im Rahmen von Sozialplänen üblich.
In individuellen Fällen kann die Outplacement-Beratung aber auch Bestandteil eines gerichtlichen Vergleichs oder Aufhebungsvertrags sein. Hier kann sie – wie eine Abfindung – verhandelt werden.
Tipp für Arbeitnehmer: Bestehen Sie darauf, dass die Kostenübernahme ausdrücklich im Vertrag geregelt ist – und dass Sie den Berater ggf. selbst auswählen dürfen.
Merksatz: Outplacement-Beratung ist verhandelbar – und oft übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.
4. Ablauf einer Outplacement-Beratung
Eine gute Beratung verläuft in mehreren Phasen:
- Analyse: Was bringe ich mit? Was will ich? Wo will ich hin?
- Strategieentwicklung: Welche Jobs passen zu mir? Welche Bewerbungswege sind realistisch?
- Bewerbungsphase: Lebenslauf, Anschreiben, Interview-Training
- Umsetzung & Begleitung: Aktive Stellensuche, Kontaktaufbau, Unterstützung bis zur Unterschrift beim neuen Arbeitgeber
Je nach Anbieter kann die Beratung einige Wochen bis mehrere Monate dauern – als Einzelberatung oder Gruppenberatung.
Merksatz: Outplacement ist mehr als Bewerbungshilfe – es geht um gezielte Karriereplanung mit professioneller Unterstützung.
5. Rechtlicher Rahmen und arbeitsrechtliche Einordnung
Rechtlich gesehen ist die Outplacement-Beratung freiwillig – es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Trotzdem kann sie im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Kündigungsschutzprozessen ein wichtiges Verhandlungselement sein.
Wird sie vereinbart, ist Folgendes wichtig:
- Klare Regelung der Kostenübernahme
- Benennung eines konkreten Anbieters oder die freie Wahl durch den Arbeitnehmer
- Dauer und Umfang der Beratung
Wird die Beratung durch den Arbeitgeber gezahlt, ist das in der Regel kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt (§ 3 Nr. 19 EStG).
Merksatz: Outplacement kann Bestandteil eines Aufhebungsvertrags oder gerichtlichen Vergleichs sein – und ist rechtlich frei verhandelbar.
6. Unser Fazit zum Schluss
Outplacement-Beratung kann ein entscheidender Schritt sein, um nach der Kündigung wieder Fuß zu fassen – nicht nur schneller, sondern auch gezielter und mit mehr Selbstvertrauen. Sie bringt Struktur in den Neuanfang und hilft, beruflich wie emotional einen klaren Kurs zu finden.
Wenn Sie überlegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sollten Sie prüfen, ob Outplacement-Beratung für Sie sinnvoll und verhandelbar ist. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Optionen zu erkennen und Ihre Interessen professionell durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: