Was ist eine Personenwahl?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Was ist eigentlich eine Personenwahl – und was bedeutet das konkret bei der Wahl eines Betriebsrats?
Gerade in kleineren Betrieben oder bei bestimmten Wahlverfahren kommt die sogenannte Personenwahl zur Anwendung. Aber was steckt dahinter – und wie unterscheidet sie sich von der Listenwahl?


1. Was bedeutet Personenwahl?

Bei der Personenwahl werden einzelne Kandidatinnen und Kandidaten direkt gewählt – nicht eine Liste einer bestimmten Gewerkschaft oder Interessengruppe.
Die Wähler*innen geben also ihre Stimme konkret für eine bestimmte Person ab.

Das bedeutet: Die Persönlichkeit, Bekanntheit und das Vertrauen in die einzelne Person spielen hier eine zentrale Rolle.


2. Wie läuft eine Personenwahl bei der Betriebsratswahl ab?

Die Personenwahl kommt insbesondere beim vereinfachten Wahlverfahren zum Einsatz – das ist das Verfahren für kleinere Betriebe mit in der Regel 5 bis 100 Wahlberechtigten (§ 14a BetrVG).

Im Stimmzettel stehen die Namen aller Kandidatinnen untereinander, ohne Gruppierung nach Listen oder Vorschlagsgruppen.
Jede
r Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder in den Betriebsrat zu wählen sind.

Beispiel: Wenn 3 Sitze zu vergeben sind, dürfen 3 verschiedene Personen gewählt werden.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie genau, wie viele Stimmen Sie vergeben dürfen – überzählige oder doppelte Stimmen machen den Stimmzettel ungültig.


3. Wer wird bei der Personenwahl gewählt?

Gewählt werden können alle wählbaren Arbeitnehmer*innen des Betriebs – also jene, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit sechs Monaten dem Betrieb angehören (§ 8 BetrVG).

Die Wahl erfolgt in der Reihenfolge der Stimmenanzahl: Wer die meisten Stimmen erhält, bekommt einen Sitz im Betriebsrat – bis die festgelegte Anzahl an Sitzen vergeben ist.


4. Wann findet die Personenwahl statt?

Die Personenwahl findet immer dann statt, wenn:

  • das vereinfachte Wahlverfahren angewendet wird oder
  • nur Einzelvorschläge vorliegen, also keine konkurrierenden Listen.

Auch im normalen Wahlverfahren ist eine Personenwahl möglich – nämlich dann, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wurde (§ 20 Abs. 2 WO BetrVG).

🔹 Unser Tipp: Wenn Sie sich als Einzelperson engagieren wollen, bietet die Personenwahl eine gute Gelegenheit – ohne parteipolitische Bindung oder Zugehörigkeit zu einer Liste.


5. Was ist der Unterschied zur Listenwahl?

Während bei der Personenwahl einzelne Personen direkt gewählt werden, geht es bei der Listenwahl um die Wahl ganzer Gruppen oder Gewerkschaftslisten.

Wähler*innen entscheiden sich dort für eine Liste, nicht für eine bestimmte Person. Die Sitze im Betriebsrat werden dann nach dem Verhältniswahlrecht auf die Listen verteilt (nach dem d’Hondt-Verfahren).

Die Personenwahl ist dagegen eine Mehrheitswahl: Die Personen mit den meisten Stimmen gewinnen.


Was bedeutet das für Sie?

Wenn in Ihrem Betrieb eine Personenwahl stattfindet, haben Sie direkten Einfluss darauf, wer konkret Ihre Interessen vertreten soll.
Anders als bei der Listenwahl hängt hier alles an der einzelnen Person – ihrem Engagement, ihrer Glaubwürdigkeit und ihrem Einsatz für Ihre Belange.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kandidatur möglich ist oder Unterstützung benötigen: Wir beraten Sie gerne vertraulich und kompetent.

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