Was ist eine Transfergesellschaft?

Was ist eine Transfergesellschaft?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was es mit dem Begriff Transfergesellschaft auf sich hat – insbesondere, wenn im Betrieb Stellenabbau droht. Eine Transfergesellschaft ist eine spezielle Einrichtung, die dabei helfen soll, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden oder abzufedern.

Genauer gesagt: Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz wegfällt, wechseln für eine Übergangszeit freiwillig in die Transfergesellschaft. Dort erhalten sie Unterstützung bei der Jobsuche, Weiterbildung und beruflichen Neuorientierung – und bleiben sozial abgesichert.


1. Voraussetzungen für die Einrichtung

Eine Transfergesellschaft wird in der Regel im Rahmen einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG in Verbindung mit einem Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt. Wichtig ist: Sie setzt freiwillige Zustimmung des Arbeitnehmers voraus. Ohne diese kann niemand in eine Transfergesellschaft gezwungen werden.

In der Praxis gibt es oft ein Angebotspaket mit Abfindung oder Transfergesellschaft – in manchen Fällen auch beides.

🔹 Tipp: Unterschreiben Sie nichts vorschnell – holen Sie unbedingt rechtlichen Rat ein, bevor Sie dem Wechsel zustimmen.


2. Vorteile und Nachteile für Arbeitnehmer

Vorteile:

  • Weiterzahlung eines Einkommens (Transferkurzarbeitergeld + Aufstockung)
  • Soziale Absicherung und keine Lücke im Lebenslauf
  • Zugang zu geförderten Qualifizierungen
  • Begleitete berufliche Neuorientierung

Nachteile:

  • Keine Kündigungsschutzklage möglich (da freiwilliges Ausscheiden)
  • Einkommenseinbußen trotz Aufstockung
  • Unsicherheit, ob im Anschluss ein neuer Job gefunden wird

3. Dauer, Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Die Dauer einer Transfergesellschaft beträgt in der Regel maximal 12 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 24 Monate (§ 110 SGB III). Finanziert wird sie zum Teil vom Arbeitgeber, zum Teil durch die Bundesagentur für Arbeit (Transferkurzarbeitergeld nach § 111 ff. SGB III).

Rechtlich handelt es sich um ein befristetes neues Arbeitsverhältnis mit der Transfergesellschaft, das speziell auf die berufliche Wiedereingliederung ausgerichtet ist.

🔹 Tipp: Lassen Sie den neuen Arbeitsvertrag juristisch prüfen – auch wenn es „nur“ eine Transfergesellschaft ist.


4. Unterschied zur Transferkurzarbeit

Oft werden die Begriffe verwechselt:

  • Transferkurzarbeitergeld ist die finanzielle Leistung der Agentur für Arbeit während der Zeit in der Transfergesellschaft.
  • Transfergesellschaft ist die Organisation selbst, bei der Sie für die Zeit angestellt sind.

5. Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten

Sie müssen der Transfergesellschaft nicht zustimmen. Wenn Sie den Wechsel ablehnen, bleibt Ihr ursprüngliches Arbeitsverhältnis bestehen – der Arbeitgeber müsste dann ggf. eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, gegen die Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage wehren könnten (§ 1 KSchG).

Gerade deshalb ist die Entscheidung über die Transfergesellschaft oft eine strategische – und sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung getroffen werden.

🔹 Tipp: In vielen Fällen kann eine Klage wirtschaftlich günstiger sein als der freiwillige Wechsel.


Unser Fazit zum Schluss

Eine Transfergesellschaft kann eine sinnvolle Brücke zwischen dem alten Job und einer neuen Beschäftigung sein – muss es aber nicht immer. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab: Alter, Chancen am Arbeitsmarkt, Abfindungsangebot und mehr.

Wenn Sie ein entsprechendes Angebot erhalten haben: Lassen Sie es prüfen. Wir begleiten Sie dabei, Ihre Interessen zu schützen und das wirtschaftlich Beste für Sie herauszuholen.

Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: