Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer sind überrascht, wenn ihnen statt einer Kündigung plötzlich ein „Trennungsangebot gegen Abfindung“ unterbreitet wird. Was bedeutet das konkret? Ist das fair? Und: Sollte man darauf eingehen?
In diesem Artikel erklären wir, was eine Trennung gegen Abfindung ist, wann sie sinnvoll sein kann – und wann Sie besser anwaltlichen Rat einholen sollten.
1. Was ist eine Trennung gegen Abfindung?
Eine Trennung gegen Abfindung bedeutet: Das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich, meist durch einen Aufhebungsvertrag, und der Arbeitgeber zahlt im Gegenzug eine Abfindung. Der Arbeitnehmer verzichtet dafür auf Kündigungsschutzklage und andere Ansprüche.
Die rechtliche Grundlage ist kein Gesetz mit Anspruch auf Abfindung, sondern eine freiwillige Vereinbarung zwischen den Parteien. Häufig wird der Vorschlag vom Arbeitgeber gemacht, um sich eine unsichere Kündigung zu sparen.
Merksatz: Eine Trennung gegen Abfindung ist eine freiwillige Einigung – nicht automatisch ein „gutes Geschäft“ für den Arbeitnehmer.
2. Wann kommt eine Abfindung ins Spiel?
Typische Situationen:
- Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis beenden, hat aber kein sicheres Kündigungsschreiben.
- Es gibt betriebliche Veränderungen, z. B. Umstrukturierungen oder Personalabbau.
- Die Zusammenarbeit ist zerrüttet, ohne dass ein rechtlich haltbarer Kündigungsgrund vorliegt.
- Der Arbeitnehmer hat Sonderkündigungsschutz (z. B. als Betriebsrat, Schwangere, Schwerbehinderte).
Um Risiken zu vermeiden, schlägt der Arbeitgeber stattdessen einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung vor.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie vor Unterzeichnung prüfen, ob die Kündigung tatsächlich unwirksam wäre – nur dann ist die Abfindung „erkämpfbar“.
3. Muss ich einer Abfindung zustimmen?
Nein. Eine Abfindung ist immer freiwillig. Niemand kann Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Auch nicht unter Druck.
Wichtig: Wer leichtfertig unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Vor allem, wenn kein wichtiger Grund für die Eigenlösung vorliegt.
Deshalb: Nicht unterzeichnen, ohne sich beraten zu lassen.
Merksatz: Wer eine Abfindung annimmt, kündigt meistens selbst – mit allen Konsequenzen für das ALG.
4. Wie hoch ist eine typische Abfindung?
Ein grober Orientierungswert ist:
👉 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Diese Formel findet sich z. B. in § 1a KSchG. Sie ist aber kein Anspruch, sondern ein Richtwert bei betrieblich bedingter Kündigung mit Klageverzicht.
In der Praxis verhandeln wir oft deutlich höhere Beträge – abhängig von:
- der Angreifbarkeit der Kündigung,
- Ihrer Betriebszugehörigkeit und Position,
- dem Verhandlungsgeschick.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie die Höhe der Abfindung individuell prüfen und verhandeln – es geht oft um mehrere Tausend Euro Unterschied.
5. Welche Risiken bestehen bei einer Trennung gegen Abfindung?
Eine vorschnelle Trennung gegen Abfindung kann nachteilig sein, wenn:
- keine Sperrzeitprüfung vorgenommen wurde (→ ALG-Risiko),
- Ansprüche übersehen werden (z. B. Resturlaub, Bonus, Überstunden),
- Klauseln zu Wettbewerbsverboten oder Rückzahlungspflichten ungünstig formuliert sind,
- die Form fehlerhaft ist (z. B. keine Schriftform → unwirksam).
Besonders gefährlich: Mündliche Zusagen ohne schriftlichen Vertrag. Die Agentur für Arbeit prüft sehr genau, ob ein Aufhebungsvertrag „freiwillig“ war.
Merksatz: Eine Trennung gegen Abfindung ist kein Standardformular – sondern ein Verhandlungsspiel.
6. Unser Fazit zum Schluss
Eine Trennung gegen Abfindung kann fair und sinnvoll sein – wenn sie gut vorbereitet, verhandelt und rechtlich geprüft ist. Sie ist oft die eleganteste Lösung für beide Seiten, aber auch ein Minenfeld für Arbeitnehmer ohne Beratung.
Wir helfen Ihnen gern dabei, den besten Weg zu finden – ob durch Verhandlung, Prüfung oder gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: