Was ist eine unzulässige Abmahnung?

Einleitung

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was eine unzulässige Abmahnung ist und ob sie sich dagegen wehren können. Abmahnungen können für Arbeitnehmer belastend sein – gerade, wenn sie zu Unrecht ausgesprochen wurden. Doch wann ist eine Abmahnung rechtlich unzulässig? Und was können Sie dann tun? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte und geben praxisnahe Tipps.


1. Wann ist eine Abmahnung unzulässig?

Eine Abmahnung ist unzulässig, wenn sie nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Das bedeutet:

  • Die Abmahnung muss einen konkreten Pflichtverstoß beinhalten.
  • Sie muss den Arbeitnehmer auffordern, das Verhalten künftig zu unterlassen.
  • Und sie muss klarmachen, dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Abmahnung unwirksam. Das Gesetz sieht keine ausdrückliche Regelung vor aber die Rechtsprechung ist hier eindeutig.


2. Häufige Gründe für eine unzulässige Abmahnung

Es gibt typische Fehler, die Arbeitgeber immer wieder machen:

  • Unkonkrete Vorwürfe: Wenn nicht genau benannt wird, was der Arbeitnehmer falsch gemacht haben soll, ist die Abmahnung zu allgemein.
  • Keine Pflichtverletzung: Ein Verhalten, das keine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt, darf nicht abgemahnt werden.
  • Abmahnung aus Schikane: Eine Abmahnung, die nur Druck ausüben soll, ohne berechtigten Anlass, ist ebenfalls unzulässig.
  • Formfehler: Auch inhaltliche oder formale Fehler können die Abmahnung unwirksam machen.

🔹 Unser Tipp: Prüfen Sie jede Abmahnung sorgfältig oder lassen Sie sie von einem Fachanwalt überprüfen.


3. Folgen einer unzulässigen Abmahnung

Eine unzulässige Abmahnung entfaltet keine Wirkung. Das bedeutet:

  • Sie kann nicht als Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung dienen (§ 1 KSchG).
  • Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
  • Bleibt sie in der Akte, kann sie sich negativ auf spätere Beurteilungen auswirken.

4. Wie können Sie sich gegen eine unzulässige Abmahnung wehren?

Wenn Sie eine unzulässige Abmahnung erhalten haben, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Gegendarstellung verfassen: Sie können schriftlich Ihre Sicht der Dinge darlegen und verlangen, dass diese zur Personalakte genommen wird (§ 83 Abs. 2 BetrVG).
  • Entfernungsklage: Sie können vor dem Arbeitsgericht klagen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
  • Rechtsberatung einholen: Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung unwirksam ist und welche Strategie sinnvoll ist.

🔹 Unser Tipp: Handeln Sie zügig. Lassen Sie Fristen nicht verstreichen und sichern Sie Beweise.


5. Unser Fazit zum Schluss

Eine unzulässige Abmahnung muss niemand hinnehmen. Arbeitnehmer haben das Recht, sich dagegen zu wehren und ihre Personalakte „sauber“ zu halten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abmahnung rechtmäßig ist, lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte durchzusetzen.

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