Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich, was ein freiwilliger Sozialplan ist – besonders dann, wenn im Unternehmen Umstrukturierungen oder Personalabbau anstehen. Anders als der „klassische“ Sozialplan, der über eine Einigungsstelle durchgesetzt werden kann, beruht der freiwillige Sozialplan auf einer einvernehmlichen Lösung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Aber was genau bedeutet das für Sie als Arbeitnehmer? Und wann haben Sie Anspruch auf Leistungen aus einem solchen Plan?
1. Was ist ein freiwilliger Sozialplan?
Ein freiwilliger Sozialplan ist eine betriebliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die nicht durch eine Einigungsstelle erzwungen wurde, sondern auf freiwilliger Basis zustande kommt.
Ziel ist es, Nachteile auszugleichen, die den Beschäftigten durch geplante Maßnahmen wie Personalabbau, Standortverlagerung oder Betriebsschließung entstehen (§ 112 BetrVG).
Ein freiwilliger Sozialplan kann auch dann abgeschlossen werden, wenn die Schwellenwerte für eine erzwingbare Betriebsänderung (§ 111 BetrVG) nicht erreicht werden – zum Beispiel in kleineren Betrieben mit weniger als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Merksatz: Ein freiwilliger Sozialplan ist nicht gesetzlich erzwungen, sondern ein Ergebnis freiwilliger Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
2. Unterschied zum erzwingbaren Sozialplan
Ein erzwingbarer Sozialplan setzt voraus, dass im Unternehmen eine sogenannte betriebsändernde Maßnahme geplant ist und die gesetzlichen Schwellenwerte erfüllt sind (§ 111 BetrVG). Kommt es dann zu keiner Einigung, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen, die einen verbindlichen Sozialplan beschließt.
Beim freiwilligen Sozialplan gibt es diese Durchsetzungsmöglichkeit nicht. Er ist nur wirksam, wenn beide Seiten freiwillig zustimmen.
Merksatz: Der freiwillige Sozialplan kann nicht erzwungen werden – er lebt von der Kooperationsbereitschaft beider Seiten.
3. Voraussetzungen und Zustandekommen
Ein freiwilliger Sozialplan kann jederzeit vereinbart werden, auch außerhalb von § 111 BetrVG. Das ist z. B. relevant bei:
- Kleinbetrieben mit weniger als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern
- Maßnahmen, die keine „betriebsändernden Maßnahmen“ im Sinne des Gesetzes sind
- Situationen, in denen keine Einigungsstelle eingerichtet werden soll
Voraussetzung ist nur: Es existiert ein Betriebsrat, und Arbeitgeber und Betriebsrat sind sich über die Inhalte einig.
🔹 Unser Tipp: Auch in kleinen Betrieben lohnt es sich, einen aktiven Betriebsrat zu haben – nur dann sind Sozialpläne überhaupt möglich.
4. Inhalte eines freiwilligen Sozialplans
Ein freiwilliger Sozialplan kann denselben Inhalt haben wie ein erzwingbarer Sozialplan. Typische Regelungen betreffen:
- Abfindungen für gekündigte Arbeitnehmer
- Übernahme von Umzugskosten
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Verlängerte Kündigungsfristen
- Härtefallregelungen
Die Höhe der Leistungen ist Verhandlungssache – es gibt keinen gesetzlichen Mindestanspruch, wie z. B. eine Abfindungshöhe.
Merksatz: Was im freiwilligen Sozialplan steht, hängt von der Verhandlungsmacht des Betriebsrats und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab.
5. Bedeutung für Arbeitnehmer
Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet ein freiwilliger Sozialplan vor allem: Mehr Sicherheit in unsicheren Zeiten. Auch wenn der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist, kann ein freiwilliger Sozialplan soziale Härten abfedern – zum Beispiel durch eine Abfindung oder Weiterbildung.
Aber Achtung: Ein einklagbarer Anspruch besteht nur, wenn der Sozialplan tatsächlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Mündliche Zusagen oder bloße Ankündigungen reichen nicht aus.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie prüfen, ob Sie vom Sozialplan erfasst sind und ob Ihre Rechte korrekt berücksichtigt wurden – wir unterstützen Sie gern dabei.
6. Unser Fazit zum Schluss
Ein freiwilliger Sozialplan ist ein wertvolles Instrument, um Arbeitnehmer bei betrieblichen Veränderungen zu schützen – auch außerhalb der gesetzlichen Mindestanforderungen. Für Sie ist entscheidend: Ist er abgeschlossen? Gilt er für Sie? Und was steht drin?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie vom Sozialplan profitieren oder ob Ihnen mehr zusteht – sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Lage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: