Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich: „Was erwartet mich eigentlich bei Gericht – und was ist ein Gütetermin?“ Gerade bei einer Kündigungsschutzklage steht der sogenannte Gütetermin fast immer am Anfang des Verfahrens. Aber was genau passiert dort? Und muss man sich Sorgen machen?
In diesem Artikel erklären wir Ihnen klar und verständlich, was ein Gütetermin ist, wie er abläuft und worauf Sie achten sollten.
1. Was ist ein Gütetermin im Arbeitsrecht?
Ein Gütetermin ist der erste Termin in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren – zum Beispiel nach einer Kündigungsschutzklage (§ 61a Abs. 2 ArbGG). Ziel dieses frühen Gerichtstermins ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden – also ohne Urteil.
Das Arbeitsgericht lädt die Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – oft schon innerhalb weniger Wochen nach Klageerhebung zum Gütetermin. Der Termin findet meist ohne Zeugen statt, dauert in der Regel nicht länger als 30 Minuten und ist oft informell und sachlich.
Merksatz: Der Gütetermin ist der Versuch, das Verfahren ohne Urteil durch einen Vergleich zu beenden.
2. Ziel des Gütetermins: Einigung statt Urteil
Im Gütetermin prüft das Gericht, ob sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen können – zum Beispiel durch Zahlung einer Abfindung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu bestimmten Bedingungen.
Das Gericht macht häufig auch einen konkreten Vergleichsvorschlag. Dabei berücksichtigt es die Erfolgsaussichten der Klage, aber auch wirtschaftliche und persönliche Interessen – etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit oder die Chance auf eine neue Stelle.
🔹 Unser Tipp: Auch wenn Sie sich über die Kündigung ärgern – eine gute Einigung im Gütetermin kann schneller, stressfreier und wirtschaftlich sinnvoller sein als ein langer Prozess.
3. Wie läuft ein Gütetermin ab?
Der Ablauf ist meist unkompliziert:
- Richter eröffnet den Termin und stellt den Sachverhalt kurz dar.
- Beide Seiten schildern ihre Sichtweise.
- Das Gericht versucht, auf eine Einigung hinzuwirken – etwa durch einen Vergleichsvorschlag.
- Kommt es zur Einigung, wird der Vergleich protokolliert und ist sofort rechtswirksam.
Wichtig: Im Gütetermin wird nicht über Beweise entschieden. Es geht nur um eine frühzeitige Verständigung.
Merksatz: Im Gütetermin wird nicht verhandelt wie im Film – es geht um Lösungen, nicht um Show.
4. Was passiert, wenn keine Einigung gelingt?
Kommt keine Einigung zustande, setzt das Gericht einen Kammertermin an. Das Verfahren geht also in die nächste Runde, in der Beweise erhoben und Urteile gefällt werden können.
Der Kammertermin ist aufwendiger und kann mehrere Monate später stattfinden. Zeugen, Beweismittel oder schriftliche Stellungnahmen spielen dann eine Rolle.
Merksatz: Scheitert der Gütetermin, ist das Verfahren nicht verloren – es geht weiter vor Gericht.
5. Muss ich zum Gütetermin erscheinen?
Ja, grundsätzlich besteht Erscheinungspflicht (§ 141 ZPO i.V.m. § 46 ArbGG). Wer ohne Entschuldigung fehlt, riskiert ein Versäumnisurteil oder Ordnungsgeld.
Sie können sich aber durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen. Das ist besonders ratsam, wenn Sie sich dem emotional nicht gewachsen fühlen oder eine professionelle Verhandlungsstrategie benötigen.
🔹 Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich vertreten – wir unterstützen Sie professionell im Gütetermin.
6. Welche Rolle spielt der Anwalt beim Gütetermin?
Ein erfahrener Anwalt kann im Gütetermin:
- Ihre Position klug verhandeln
- Die Stärken und Schwächen des Falls einschätzen
- Einen strategisch günstigen Vergleich erzielen
- Sie vor emotionalen Fehlern bewahren
Gerade bei Themen wie Abfindung, Zeugnissprache oder der Beendigungsformel in einem Vergleich ist anwaltliche Hilfe Gold wert.
Merksatz: Ein guter Anwalt verhandelt nicht nur – er denkt für Sie strategisch voraus.
7. Unser Fazit zum Schluss
Ein Gütetermin ist oft die beste Chance, schnell und pragmatisch eine gute Lösung zu finden. Er ist kein Urteilstag, sondern eine Einladung zur Einigung. Dennoch geht es oft um viel – Ihre berufliche Zukunft, Ihre finanzielle Sicherheit, Ihre Rechte.
Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie kompetent durch den Gütetermin und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine klare Strategie für Ihre Interessen.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: