Inhalt
Einleitung
Viele Arbeitnehmer fragen sich nach dem Gütetermin, wie es weitergeht – und stoßen dann auf den Begriff „Kammertermin“. Klingt sperrig, ist aber ein zentraler Bestandteil eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Doch was ist ein Kammertermin genau, was passiert dort und wie sollten Sie sich vorbereiten?
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was Sie erwartet – klar, verständlich und mit einem Auge für das, was wirklich wichtig ist.
1. Was ist ein Kammertermin?
Der Kammertermin ist der zweite wichtige Gerichtstermin in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren – nach dem sogenannten Gütetermin (§ 54 Abs. 1 ArbGG). Während es im Gütetermin vor allem um eine schnelle Einigung geht, wird im Kammertermin inhaltlich über die rechtlichen Fragen gestritten.
Das Gericht prüft dabei ernsthaft, ob die Klage – etwa gegen eine Kündigung – begründet ist. Es handelt sich also um die „echte“ Verhandlung mit Beweisaufnahme und Rechtsprüfung.
Merksatz: Der Kammertermin ist der entscheidende Verhandlungstermin – hier wird der Streit juristisch geklärt.
2. Wie läuft ein Kammertermin ab?
Der Kammertermin folgt einem festen Ablauf:
- Begrüßung und Sachverhaltsklärung durch die Vorsitzende Richterin oder den Vorsitzenden Richter
- Stellungnahmen der Parteien
- Beweisaufnahme, z. B. durch Zeugenvernehmung
- Rechtliche Erörterung des Falls
- Verständigungsversuch oder abschließende Entscheidung (Urteil oder Verkündungstermin)
Das Ganze ist weniger formell, als viele denken – aber dennoch verbindlich. Der Richter führt durch den Termin, lässt beide Seiten zu Wort kommen und prüft genau, was rechtlich entscheidend ist.
🔹 Unser Tipp: Bereiten Sie sich gründlich vor – der Kammertermin ist keine Formsache!
3. Wer sitzt im Kammertermin auf der Richterbank?
Im Kammertermin entscheidet das Arbeitsgericht in Kammerbesetzung:
- Ein Berufsrichter oder eine Berufsrichterin (Vorsitz)
- Zwei ehrenamtliche Richter, je einer aus dem Lager der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Diese Konstellation stellt sicher, dass praktische Erfahrung aus der Arbeitswelt in die Entscheidung einfließt (§ 16 ArbGG).
Merksatz: Der Kammertermin bringt Praxis und Recht zusammen – dank der ehrenamtlichen Richter.
4. Welche Rolle spielt der Kammertermin im Kündigungsschutzprozess?
Gerade bei Kündigungsschutzklagen ist der Kammertermin entscheidend: Das Gericht prüft, ob die Kündigung z. B.
- sozial gerechtfertigt ist (§ 1 KSchG)
- ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde (§ 622 BGB)
- oder ob besondere Schutzrechte verletzt wurden (z. B. bei Schwerbehinderten, Schwangeren, Betriebsratsmitgliedern)
Der Kammertermin ist oft die letzte Möglichkeit, sich noch gütlich zu einigen, bevor das Gericht ein Urteil fällt.
🔹 Unser Tipp: Spätestens zum Kammertermin sollten Sie anwaltlich gut vorbereitet sein – hier entscheidet sich vieles.
5. Muss ich zum Kammertermin erscheinen?
Grundsätzlich: Ja. Parteien müssen im Kammertermin persönlich erscheinen, es sei denn, das Gericht befreit sie davon (§ 141 ZPO).
Das gilt auch dann, wenn Sie anwaltlich vertreten sind. Denn das Gericht kann Fragen stellen, die nur Sie persönlich beantworten können.
Merksatz: Ohne persönliche Anwesenheit drohen Nachteile – eine Befreiung muss beantragt und genehmigt werden.
6. Kann im Kammertermin ein Vergleich geschlossen werden?
Ja – und das passiert in der Praxis auch sehr häufig. Viele Verfahren enden nicht mit einem Urteil, sondern mit einem gerichtlichen Vergleich (§ 278 ZPO). Der Vorteil:
- Rechtssicherheit
- Schnelligkeit
- Gestaltungsspielraum (z. B. zur Abfindung oder Zeugniserteilung)
Ein Vergleich wird vom Gericht protokolliert und ist genauso verbindlich wie ein Urteil.
🔹 Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Kammertermin strategisch beraten – ein guter Vergleich kann viel wert sein.
7. Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird?
Kommt kein Vergleich zustande, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Das Gericht verkündet ein Urteil sofort (selten), oder
- Es wird ein Urteilsverkündungstermin einige Wochen später anberaumt (§ 310 ZPO)
Im Urteil entscheidet das Gericht dann, ob die Klage ganz, teilweise oder gar nicht erfolgreich ist.
Merksatz: Kein Vergleich? Dann entscheidet das Gericht – und das Urteil kann weitreichende Folgen haben.
8. Unser Fazit zum Schluss
Der Kammertermin ist kein reiner Formalakt, sondern ein entscheidender Moment im Arbeitsgerichtsprozess. Hier werden rechtliche Argumente geprüft, Beweise gewürdigt und oft auch Vergleiche geschlossen.
Wenn Sie zum Kammertermin geladen werden, ist gute Vorbereitung alles. Gerne unterstützen wir Sie bei der strategischen Einschätzung, der Vorbereitung oder der Vertretung vor Gericht – mit Erfahrung, Klarheit und dem Blick für das Wesentliche.
Wir sind für Sie da! Kontaktieren Sie uns jetzt: