Was ist ein Kettenauftrag in der Selbstständigkeit?

Einleitung

Viele Selbstständige kennen die Situation: Ein Kunde erteilt einen Auftrag – und dieser wird immer wieder verlängert, manchmal über Jahre hinweg. Juristisch spricht man hier oft von einem Kettenauftrag. Aber was bedeutet das eigentlich genau? Und warum kann ein Kettenauftrag für Freelancer oder Soloselbstständige problematisch werden? In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was hinter dem Begriff steckt, welche Risiken es gibt und wie Sie sich absichern können.


1. Was versteht man unter einem Kettenauftrag?

Ein Kettenauftrag liegt vor, wenn ein Selbstständiger immer wieder befristete Einzelaufträge mit demselben Auftraggeber erhält, die nahtlos aneinander anschließen. Anders als bei einem Dauerauftrag wird jeder einzelne Auftrag formal neu vereinbart – häufig, um eine ununterbrochene Vertragsbindung zu vermeiden.

Diese Praxis ist in vielen Branchen üblich, etwa bei IT-Freelancern, in der Medienbranche oder im Consulting. Für den Auftraggeber hat das den Vorteil, flexibel zu bleiben – für den Selbstständigen bedeutet es oft eine wirtschaftliche Abhängigkeit von nur einem Kunden.


2. Risiken von Kettenaufträgen – Scheinselbstständigkeit im Fokus

Das größte Risiko bei einem Kettenauftrag ist die Scheinselbstständigkeit. Wer dauerhaft nur für einen Kunden tätig ist, mit fest eingeplanten Stunden, Weisungsgebundenheit und Integration in dessen Betriebsabläufe, läuft Gefahr, als Arbeitnehmer eingestuft zu werden. Das kann weitreichende Folgen haben:

  • Sozialversicherungspflicht: Der Auftraggeber muss rückwirkend Sozialabgaben zahlen (§ 7 Abs. 1 SGB IV).
  • Nachzahlungspflichten: Auch für die Deutsche Rentenversicherung kann eine Nachzahlungspflicht entstehen.
  • Rechtliche Klärung: In Zweifelsfällen entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durch ein Statusfeststellungsverfahren.

Das Bundessozialgericht hat hierzu mehrfach klargestellt, dass eine wirtschaftliche Abhängigkeit allein noch keine Scheinselbstständigkeit begründet – entscheidend ist das Gesamtbild der Tätigkeit.


3. Wichtige Abgrenzung: Kettenauftrag vs. Dauerauftrag

Nicht zu verwechseln ist der Kettenauftrag mit einem Dauerauftrag oder einem echten Rahmenvertrag. Bei einem Dauerauftrag wird von vornherein eine langfristige Zusammenarbeit mit klar geregelten Pflichten und Kündigungsfristen vereinbart. Kettenaufträge sollen dagegen oft bewusst den Anschein der Unabhängigkeit wahren, um keine sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen auszulösen.

Für die rechtliche Beurteilung spielt das jedoch meist keine Rolle: Entscheidend ist, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird – nicht, was auf dem Papier steht.


4. Praxis-Tipps: So gestalten Sie Kettenaufträge rechtssicher

Damit ein Kettenauftrag nicht zur Stolperfalle wird, sollten Selbstständige einige Punkte beachten:

  • Mehrere Kunden: Achten Sie darauf, parallel für mehrere Auftraggeber zu arbeiten. So vermeiden Sie den Verdacht einer abhängigen Beschäftigung.
  • Eigene Betriebsmittel: Nutzen Sie eigene Arbeitsmittel, Arbeitsort und Arbeitszeiten so flexibel wie möglich.
  • Klare Verträge: Dokumentieren Sie in jedem Einzelauftrag die projektbezogene, selbstständige Leistung. Vermeiden Sie Regelungen, die auf Weisungsgebundenheit hindeuten.
  • Statusfeststellungsverfahren: Bei Unsicherheit kann ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV helfen, früh Klarheit zu schaffen.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Vertragsgestaltung im Zweifel durch einen spezialisierten Anwalt prüfen. So vermeiden Sie teure Überraschungen bei Betriebsprüfungen.


5. Unser Fazit zum Schluss

Ein Kettenauftrag muss nicht zwangsläufig problematisch sein – er kann sogar eine gute Möglichkeit sein, stabile Umsätze zu erzielen. Doch gerade hier droht das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Prüfen Sie Ihre Auftragsgestaltung regelmäßig, diversifizieren Sie Ihre Kundenbasis und lassen Sie Ihre Verträge im Zweifel rechtlich absichern.

Unser Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kettenauftrag noch selbstständig ist, sprechen Sie uns gern an – wir prüfen Ihre Situation und helfen Ihnen, rechtssicher aufgestellt zu bleiben.

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